Übergangsfrist UKCA Horsthemke: Neue Übergangsfrist UKCA bis Ende 2024 gilt nicht für Bauprodukte
Die britische Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31.12.2024 beschlossen. Das gab die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge bekannt. Andrea Horsthemke hofft, dass die Verlängerung auch auf Bauprodukte ausgeweitet wird.
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