RAL-Voraussetzungen erfüllt Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge besteht RAL Monitoring

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge erhielt von dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung erneut die Bestätigung, dass die Produktprüfungen und Verfahrensabläufe den strengen RAL-Vorgaben entsprechen. „Wir freuen uns, dass wir mit dem bestandenen RAL Monitoring nun erneut die Bestätigung haben, ordnungsgemäß und unabhängig die Einhaltung der Qualitätsvorgaben unserer RAL-Richtlinien zu erfüllen“, sagt Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge.

Das RAL Gütezeichen Schlösser und Beschläge. - © Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Somit sei die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge als eine Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung auch weiterhin berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen (RAL-GZ 607) zu verleihen. Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl.

Freiwillige Prüfung und Überwachung

Die Gütezeichenbenutzer unterziehen sich freiwillig die in den Gütebestimmungen vorgeschriebenen Prüfungen und der Überwachung für das RAL Gütezeichen. So erfolgen regelmäßige Kontrollen durch neutrale, anerkannte Prüfstellen wie das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV). Werden hierbei die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt, erhalten sie von der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge das RAL Gütezeichen Schlösser und Beschläge (RAL-GZ 607) für ihre Produkte.

Festlegen von Qualitätsstandards

Mit dem RAL Gütezeichen Schlösser und Beschläge wurden bestimmte Qualitätsstandards festgelegt. Die Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens sichern die Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Produkte. „Das Gütezeichen garantiert, dass der Kunde qualitativ hochwertige Schlösser und Beschläge erhält“, erläutert Schmidt.

Gütezeichen für verschiedene Produkte

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge verleiht Gütezeichen für Einsteck-, Rohrrahmenschlösser und Mehrfachverriegelungen (RAL-GZ 607/2), Dreh- und Drehkippbeschläge (RAL-GZ 607/3), Schutzbeschläge (RAL-GZ 607/6), Tür- und Sicherheitstürbänder (RAL-GZ 607/8), Fenstergriffe und Fenstergriffe mit Schutzwirkung (RAL-GZ 607/9) sowie Oberlichtbeschläge (RAL-GZ 607/12).

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge https://www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/RAL-Guetezeichen/.