Übergangsfrist UKCA Horsthemke: Neue Übergangsfrist UKCA bis Ende 2024 gilt nicht für Bauprodukte

Die britische Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31.12.2024 beschlossen. Das gab die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge bekannt. Andrea Horsthemke hofft, dass die Verlängerung auch auf Bauprodukte ausgeweitet wird.

PIV
Andrea Horsthemke ist die Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. - © Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

"Wie wir auf der Homepage der britischen Regierung erfahren haben, hat die UK-Regierung eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31.12.2024 beschlossen. Bis dahin können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig", heißt es in einer Mitteilung.

Sonderregelungen für Bauprodukte noch nicht bekannt

Bisher trifft diese Verschiebung aber noch nicht auf alle Produkte zu. Hierzu zählen unter anderem auch Bauprodukte. Die für die betroffenen Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Regelungen, teilt die Gütegemeinschaft mit. Die Rechtsvorschriften sollen demnach in Kürze verabschiedet werden.

So hofft das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf eine Verschiebung der Übergangsfrist auch für Bauprodukte. "Diese Verlängerung würde den Druck aus den Vorgängen nehmen und den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung geben", sagt Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge in Velbert.

Die offizielle Information der britischen Regierung dazu finden Sie hier.