Fachverband Tageslicht und Rauchschutz Zahl tödlicher Arbeitsunfälle gestiegen

Die Bilanz der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist alarmierend: Obwohl sich im Jahr 2020 insgesamt weniger Arbeitsunfälle ereignet haben, ist die Zahl der tödlichen Unglücke auf 97 gestiegen. Die höchste Anzahl seit dem Jahr 2014. Häufige Todesursache: der Absturz von Gerüsten und Leitern, aber auch von der Dachfläche und nicht tragfähigen Bauteilen.

FVLR Absturzsicherung
Für Lichtkuppeln und Lichtbänder sind eine Vielzahl von Lösungen zur Durchsturzsicherheit auch für die Nachrüstung verfügbar. - © FVLR

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) weist auf die Risiken hin und fordert eine konsequente Umsetzung der Arbeitssicherheit – insbesondere kollektive Schutzeinrichtungen für Absturz- und Durchsturzsicherungen retten Leben. In den vergangenen Jahren ist die Akzeptanz für kollektive Schutzeinrichtungen auf Dachflächen zwar gestiegen, dennoch ereigneten sich im Vorjahr mehr tödliche Abstürze. "Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie die persönliche Sicherheit dürfen nicht vernachlässigt sein", sagt Ulrich Koch, Geschäftsführer des FVLR, und verweist auf die bestehenden Regelwerke. Die "ASR A.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" wie auch die DIN 4426 (Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung) geben eine eindeutige Rangfolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen vor:

  1. Absturzsicherungen
  2. Sind aus betriebsbedingten Gründen keine Absturzsicherungen möglich, müssen Auffangeinrichtungen vorhanden sein.
  3. Können diese beiden kollektiven Schutzeinrichtungen nicht eingerichtet werden, sind unter Beachtung einiger zusätzlichen Anforderungen persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Sicherheitsmaßnahme zu verwenden.

Da die Anwendung der PSAgA allerdings mit einer Vielzahl von zusätzlichen Auflagen und Rahmenbedingungen verbunden ist sowie eine besonders aktive Mitarbeit der Beschäftigten erfordert, sollte diese Lösung nur im Ausnahmefall in Betracht gezogen sein.

Kontinuierliche Informationen für Bauherren, Planer und ausführende Betriebe

In der Vergangenheit seien bei der Konzipierung der erforderlichen Schutzeinrichtung die vorgegebene Rangfolge in der ASR A2.1 und in der DIN 4426 nicht durchgängig berücksichtigt oder die technischen Produktlösungen bei Lichtkuppeln und Lichtbänder nicht ausgeschöpft. "Wichtig ist daher, kontinuierlich und flächendeckend Bauherren, Planer und ausführende Betriebe über die Einhaltung des Arbeitsschutzes und Möglichkeiten baulicher Lösungen zu informieren", sagt Koch

Absturzsicherungen lassen sich nachrüsten

Für Lichtkuppeln und Lichtbänder seien verschiedene Lösungen zur Durchsturzsicherheit auch für die Nachrüstung verfügbar: Je nach Produkt stehen sowohl Absturzsicherungen als auch Auffangeinrichtungen zur Verfügung, die individuell auf die einzelnen Produkte und Anforderungen abgestimmt seien. "Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen haben den Vorteil, dass sie in der Regel dauerhaft installiert bleiben und damit auch einen dauerhaften Schutz bieten", sagt Koch. Dieser dauerhafte kollektive Schutz kann die Sicherheit für alle auf der Dachfläche tätigen Personen sicherstellen – unabhängig davon, ob sie für die PSAgA-Anwendung geeignet und geschult sind. Auch bei Neubau oder Sanierung können kollektive Schutzeinrichtungen zum Einsatz kommen und sind dann bereits in der Bauphase verfügbar.

Permanente kollektive Absturz- und Durchsturzsicherungen können über die Nutzungsdauer erhebliche Kosten einsparen, denn für die Wartung wie auch eventuelle Reparaturen müssen keine wiederkehrenden temporären Maßnahmen wie PSAgA zur Anwendung kommen. Für eine weitere Beratung stehen die Mitglieder des FVL zur Verfügung.