GlasbauPartner-Schulung in Vilshofen Stellst du noch nach oder klebst du schon?

Ende September 2014 schulte Flachglas MarkenKreis seine GlasbauPartner erstmals in Vilshofen. Die Teilnehmer, u.a. 13 Schüler der Fachschule für Glasbautechnik, bekamen wertvolle Tipps zum Vertragsrecht und Einblicke in das konstruktive Glaskleben vermittelt – theoretisch wie praktisch.

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    An der Schulung von Flachglas MarkenKreis in Vilshofen nahmen die GlasbauPartner und 13 Schüler der örtlichen Fachschule für Glasbautechnik teil.
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    Sigurd Sitte von Dow Corning übte mit den Teilnehmern am zweiten Tag das Verkleben von Silikon-Klebstoffen.
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    Selbst ist die Frau: Die Teilnehmer legten im Praxisteil Hand an und setzten die Tipps von Sitte um.

2012 hat sich Flachglas MarkenKreis dazu entschieden, für seine GlasbauPartner-Schulungen mit Glasfachschulen zu kooperieren. Bisher fanden die Schulungen an der Glasfachschule in Hadamar statt. Ende September 2014 richtete nun erstmals die Fachschule für Glasbautechnik in Vilshofen ein zweitägiges Seminar aus. „Bereits vor zwei Jahren haben wir uns vorgenommen, mit unserem Schulungsprogramm in den Süden der Republik zu reisen – nun sind wir da“, begrüßte Geschäftsführer Michael Scheer von Flachglas MarkenKreis die Teilnehmer. Die Weiterbildung fand statt in dem zum Schulgebäude umgebauten historischen Salzstadel der Stadt. Im Vordergrund stand neben dem konstruktiven Glaskleben, das Sigurd Sitte von Dow Corning in Theorie und Praxis vorstellte, das juristische Thema Vertragsrecht bei Glasbau-Aufträgen. „Es gab den einhelligen Wunsch, abgesehen von den spezifischen Glasbau-Themen auf diese Thematik einzugehen“, erklärte Scheer. Der Problematik nahm sich der Sachverständige Lorenz Burger an. Launig referierte er über Irrungen und Wirrungen des Vertragsrechts und gab wertvolle Tipps für den vertraglichen Weg vom Angebot bis zur Abnahme.

Selber denken statt vertrauen

Aufpassen müsse der Handwerker insbesondere bei Formulierungen in der Leistungsbeschreibung. Heißt es dort, dass der Auftragnehmer Leistungen wie statische Nachweise „auf Verlangen“ vorlege, sollte der Handwerker dies im Voraus mit dem Architekten abklären. „Denn im Zweifelsfall muss der Handwerker für diese Nachweise zahlen“, erklärte Burger. Das sollte bei der Angebotserstellung beachtet werden. Der generelle Rat des Sachverständigen lautete: Handwerker, verlass dich nicht blind auf den Architekten! „Fragen Sie im Zweifel nach, reden Sie miteinander. Mangelnde Kommunikation ist der Grund dafür, dass es den Sachverständigen gut geht.“

Burger wies des Weiteren darauf hin, dass im Angebot angegebene Preise verbindlich sind. Selbst ein Kostenvoranschlag ist mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar. Der Handwerker  sollte dabei nicht fahrlässig sein. „Sichern Sie sich mit einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ab“, riet Burger den Teilnehmern. Kommt es schließlich zum Vertrag, sollte der Preis dort festgehalten sein. „So lässt es sich vermeiden, dass der Kunde die Handwerkerrechnung kürzt.“ Kommt es bei der Ausführung des Werks tatsächlich zu einem Mangel, empfiehlt Burger: „Schauen Sie sich die Sache an und richten Sie sie gegebenenfalls.“ Das sei nicht nur die beste Lösung, sondern auch noch gute Werbung. Dabei sollte der Unternehmer aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beseitigung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtsschuld erfolgt.

Weil der Handwerker für einen Mangel selbst dann haftet, wenn dieser auf die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers, die vom Auftraggeber gelieferten Bauteile oder die Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen ist, sollte er im Zweifelsfall Bedenken anmelden – und zwar schriftlich. Aus aktuellem Anlass empfahl Burger den Teilnehmern abschließend zu vereinbaren, dass der Bauherr im Fall eines Spontanbruchs von ESG, der auf Nickelsulfid-Einschlüsse zurückzuführen ist, keine Mängelrechte habe.

Zum Abschluss dieses ersten Tags stellte Sigurd Sitte von Dow Corning das Thema „Kleben im Glas- und Fassadenbau“ vor. Der Anwendungsingenieur erklärte im einführenden Theorieteil u.a., warum sich Silikon-Klebstoffe für Structural-Glazing-Konstruktionen am besten eignen und wie der Klebeuntergrund beschaffen sein sollte.

Qualität der Verklebung sichern

Am zweiten Tag stellte Martin Reick von Flachglas MarkenKreis das Vakuum-Isolierglas Pilkington Spacia (GFF berichtete) vor. Das Besondere: Das Vakuumglas bietet bei geringer Dicke (6,2 Millimeter) und geringem Gewicht (ca. 15 Kilogramm pro Quadratmeter) gute Wärmedämmeigenschaften. Die Variante Pilkington Spacia Cool weist z.B. einen Ug-Wert von 0,9 W/m2K auf, der g-Wert beträgt 0,52. Das Funktionsprinzip gleiche dem einer Thermoskanne, analysierte Reick: „Alle Wärmeübertragungsmechanismen werden reduziert: Wärmeleitung, Wärmestrahlung sowie Konvektion.“ Wegen seiner geringen Gesamtdicke und des niedrigen Gewichts eignet sich Pilkington Spacia für den Denkmalschutz. „Der Anwendungsbereich umfasst u.a. Fälle, in denen Einfachgläser durch Verglasungen mit geringem Wärmedurchgangskoeffizienten ersetzt werden sollen“, berichtete Reick. Nicht ohne Hintergrund diskutierte er mit den Teilnehmern die Verwendung zur Renovierung von Kastenfenstern. Im Tagungsort soll das Vakuumglas an ausgewählten Fenstern einem Praxistest unterzogen werden.

Zum Abschluss der Schulung absolvierten die Teilnehmer unter der Leitung von Sitte praktische Übungen zur Qualitätssicherung und Verklebung von Dow-Corning-Klebstoffen. Um Schadensfälle zu vermeiden, so lautete seine Empfehlung, müsse die Ausführung tragender Verklebungen von konsistenten Qualitätskontrollen begleitet werden. Dies geschehe in Form von Klebeproben, die produktionsbegleitend gefertigt und geprüft werden. „Geht etwas schief, z.B. beim Mischen oder Verarbeiten des Klebstoffs oder bei der Vorbehandlung der Klebeoberflächen, dann muss dies durch diese Kontrollen abgefangen werden, bevor Schäden am Bau entstehen“, appellierte Sitte. Schadensfälle sind seiner Erfahrung nach im Regelfall zurückzuführen auf:

  • falschen Klebstoff und/oder falsche Klebstoffuntergründe
  • Fehler bei der Oberflächenbehandlung oder Klebstoffverarbeitung
  • Verträglichkeitsprobleme, wenn angrenzende Materialien die Verklebung beschädigen
  • planerische Fehler, die zur Überlastung der Klebung führen