Drei Varianten geprüft nach DIN EN 13126-5 Anwendung 5/6 Mit diesen Öffnungsbegrenzern sind Sie auf der sicheren Seite

Hersteller von Aluminiumfenstern sehen sich in Leistungsverzeichnissen immer öfter mit der Voraussetzung konfrontiert, einen gemäß DIN EN 13126-5 Anwendung 5/6 geprüften Öffnungsbegrenzer einzubauen. Fehlt der Nachweis, kann das ein teures Nachspiel haben.

Das Foto zeigt die vom ift Rosenheim geprüften Öffnungsbegrenzer des Programms Roto AL in den Varianten eins bis drei.

Der Beschlagspezialist Roto hat einen Prüfnachweis für drei Öffnungsbegrenzer aus seinem Programm Roto AL angestrebt und eigenen Angaben zufolge nach einer Bauteilprüfung durch das ift Rosenheim bestätigt bekommen. Öffnungsbegrenzer verhindern unkontrollierte Bewegungen des Flügels, zum Beispiel durch Durchzug und Wind; sie beugen gleichzeitig Fehlbedienungen durch Mieter vor, die hohe Wartungs- sowie Reparaturkosten verursachten. Ein mit einem Öffnungsbegrenzer ausgestatteter Flügel schlage nicht ungebremst gegen die Laibung, die Bandseite sei dedurch vor Schäden geschützt.

Risiken lauern oft
im Kleingedruckten

Auch lässt sich die Öffnungsweite eines Flügels mithilfe eines Öffnungsbegrenzers im Alltag definiert begrenzen, ohne dass dadurch die komplette Fensteröffnung etwa für die Reinigung vollständig blockiert würde. Dass Planer und Bauherren heute nach Fenstern fragen, die mit einem Öffnungsbegrenzer ausgerüstet sind, überrascht laut Roto angesichts dieses Nutzens wenig. Zum Risiko für den Fensterhersteller werde der Einbau eines Öffnungsbegrenzers jedoch dann, wenn dieser nicht den im Leistungsverzeichnis geforderten Gütemerkmalen entspricht  – und beispielsweise nicht nach DIN EN 13126-5 Anwendung 5/6 geprüft wurde, sofern dies in der Ausschreibung ausdrücklich so verlangt gewesen sei. Die Bauaufsicht kann beispielsweise die Abnahme gelieferter Fenster verweigern sowie eine Nachbesserung verlangen. Fensterhersteller, die mit dem Programm Roto AL arbeiten, sind dagegen nach Angaben des Unternehmens auf der sicheren Seite, da sie bei Bedarf einen Prüfnachweis mit der Klassifizierung des von ihnen verbauten Öffnungsbegrenzers vorlegen. Sie seien so vor Regressansprüchen geschützt, die bei fehlenden Nachweisen drohten.

Drei Varianten sind geprüft

Vom ift Rosenheim geprüft und klassifiziert sind die folgenden Öffnungsbegrenzer aus dem Programm Roto AL: Variante eins mit Bremse und Anschlag, Variante zwei mit abschließbarer Anschlagfunktion und Variante drei mit abschließbarer, dabei aber überfahrbarer und selbsttätig wiederverriegelnder Anschlagfunktion. Alle drei Öffnungsbegrenzer seien gemäß den Anforderungen der Korrosionsklasse vier nach DIN EN 1670 geprüft und zeichnen sich nach Angaben von Roto durch Langlebigkeit und besonders flexible Einsatzmöglichkeiten aus.

Variante 1 ­– mehr Schutz für den Flügel: Die Variante eins des Öffnungsbegrenzers mit integrierter, stufenlos einstellbarer Bremse und Anschlag bietet laut Roto die Grundfunktionen eines Öffnungsbegrenzers und verhindert unkontrollierte Bewegungen des Fensterflügels, beispielsweise durch Wind. Damit ermöglicht das Produkt sicheres Stoßlüften. Bei Durchzug schlage der Flügel nicht ungebremst gegen die Fensterlaibung. Die Bandseite wird vor Schäden durch solche Extrembelastungen geschützt.

Variante 2 – mehr Schutz für den Nutzer: Mithilfe eines Öffnungsbegrenzers der Variante zwei, also der Ausführung mit abschließbarer Anschlagfunktion, lässt sich der maximale Öffnungswinkel eines Flügels einstellen und fixieren. Nur durch Aufschließen der Anschlagfunktion kann der Nutzer den Flügel vollständig öffnen, zum Bespiel zu Reinigungszwecken. Häufig findet sich diese Ausführung nach Angaben von Roto in den Ausschreibungen für große, mehrgeschossige Immobilien – mit dem Hintergedanken, Fehlbedienungen der Fenster durch spätere Nutzer zu reduzieren.

Variante 3 – mehr Komfort für das Facility Management: Die erneute Verriegelung eines mit dem Schlüssel vollständig geöffneten Flügels vereinfacht diese Variante des Öffnungsbegrenzers. Durch einfaches Überfahren des Anschlags lasse sich die definierte Begrenzung reaktivieren. Ein zusätzliches Verriegeln mit dem Schlüssel sei bei dieser Ausführung nicht notwendig. Es handle sich um eine Funktion, die im täglichen Gebäudebetrieb einen großen Vorteil habe: Die Haustechnik muss die Flügel nur einmalig für die Reinigung entriegeln. Nach getaner Arbeit verriegelt die Putzkolonne diese wieder – durch einfaches Überfahren des Anschlags, also durch Schließen des Flügels. Ein zusätzlicher Rundgang des Facility Managements entfällt auf diese Weise.