Hilfe bei Zulassungsengpässen ift Rosenheim prüft Corona-Atemschutzmasken

Das ift Rosenheim überprüft seit kurzem die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2, sogenannte CPA, in einem Schnelltest. Damit soll der akute Engpass bei der Prüfung und Zulassung von Produkten mit Pandemieatemschutz überbrückt werden.

ift-Prüfingenieur beim Anlegen einer Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) am Prüfkopf (mit Piktogramm). - © ift Rosenheim

Auf Basis der umfangreichen und langjährigen Erfahrung im Kerngeschäft des ift Rosenheim trägt das Institut mit seiner Kompetenz dazu bei, Engpässe bei der Bereitstellung dieser speziellen Atemschutzmasken (CPA) zu reduzieren. Es sei unabdingbar, dass das medizinische und pflegerische Fachpersonal während der Corona-Pandemie ausreichend mit schützenden Atemschutzmasken ausgestattet werde. Aufgrund des kurzfristig sprunghaft gestiegenen Bedarfs könnten die etablierten Hersteller den deutschen Markt nicht ausreichend versorgen.

Infolge einer Empfehlung der EU-Kommission (2020/403) vom 13. März 2020 dürfen die Marktaufsichtsbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von sogenannten Corona-Masken definieren. Die IFA und DEKRA erarbeiteten gemeinsam auf Anregung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) einen Prüfgrundsatz. Dieser wurde kurzfristig erstellt und freigegeben. „Auch wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass die dringend benötigten Atemschutzmasken schneller auf den Markt kommen. Es ist Ehrensache, sich hier engagiert einzubringen.“, erklärt ift-Geschäftsführer Dr. Jochen Peichl.

Schnelltest definiert Mindestanforderungen

Der Schnelltest definiert die Mindestanforderungen an Corona SARS-Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA). Die Prüfung, für die mindestens 21 Atemschutzmasken benötigt werden, umfasst

  • Temperaturkonditionierung,
  • Gebrauchssimulation,
  • Sicht- und Anlegeprüfung,
  • Atemwiderstand,
  • Durchlass des Filtermediums.
 

Nach IFA und DEKRA hat auch das ift Rosenheim seine ersten Tests durchgeführt. Die Prüfungen würden bereits intensiv von Herstellern und Importeuren nachgefragt werden. Als besonderen Service bietet das ift Rosenheim auch eine unabhängige Probennahme an. Weitere Details zur Prüfung sind auf der ift-Website (www.ift-rosenheim.de/atemschutzmasken) einsehbar.

Keine Zertifizierung 

Die CPA werden im Rahmen des Prüfverfahrens nicht zertifiziert. Bei positiver Prüfung erstellt das ift Rosenheim einen Prüfbericht und leitet ein Bewertungsschreiben mit dem Gesamtergebnis an die ZLS weiter. Das Bewertungsschreiben dient zur Vorlage bei den zuständigen Marktaufsichtsbehörden, die über die Verkehrsfähigkeit der geprüften Atemschutzmasken entscheiden, und gilt während der Gesamtdauer der Pandemie.