Kurz gefragt „Ich verstehe die Änderung der DIN 18008 nicht.“

Klaus Müller ist Inhaber der Schreinerei Müller in Lautenbach. - © Müller Fensterbau

GFF: Herr Müller, nehmen Sie für den Einsatz von Glas ab 0,8 Meter über Verkehrsfläche eine Risikoabwägung vor, wie dies der Normentwurf vorsah?

Müller: Wir können gemeinsam mit dem Kunden eine Risikoabwägung vornehmen, aber dem Kunden auch erklären, dass es in unserer Firma seit 1937 keine Personenschäden gab – wie bei vielen Fensterbauern, mit denen wir gesprochen haben – und wir das Herumbasteln an der DIN 18008 daher nicht verstehen.

Stehen in der Normung nach Ihrer Meinung fachliche Aspekte im Vordergrund?

Alle bodentiefen Verglasungen mit einem ESG/VSG-Zwang zu belegen, ohne dass Schadensfälle vorliegen würden, die diesen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und den Geldbeutel des Bürgers rechtfertigen würden, ist unglaublich. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, Erfahrungen mit großen Hebeschiebe-Türen haben wir seit den 70er-Jahren. Ich habe mit 30 Fensterbauern, Architekten, Bauträgern gesprochen – überall Kopfschütteln, weil keiner einen Sinn in der Verschärfung sieht, von der nur die Glasindustrie profitiert und die das Bauen verteuert. Auf Gefahren zu reagieren, die es geben könnte, aber nicht gibt, ist ein Dammbruch für Überregulierungen ohne Augenmaß.

Wie könnte Normungsarbeit stattdessen praxisnäher umgesetzt werden?

Die Kosten jeder DIN-Änderung sollten kalkuliert und öffentlich gemacht werden – sie kommen von einer demokratisch nicht legitimierten Organisation! Übersteigen die Kosten einen bestimmten Wert, sind verpflichtend Vertreter der Endverbraucher und von Organisationen hinzuzuziehen, die nicht im Ausschuss vertreten sind. Im Ausschuss darf es keine finanziellen Verknüpfungen (mehr) der dort vertretenen Gruppen untereinander geben.