Norm seit August Bestandteil der Landesbauordnung Glas-DIN 18008: jetzt auch in Berlin und Schleswig-Holstein

Seit August ist nunmehr auch in Berlin und Schleswig-Holstein die Glas-DIN 18008 Bestandteil der Landesbauordnung. Wie mkt mitteilt, fehlt nur noch die Einführung in Mecklenburg-Vorpommern, um das Bundesgebiet zu komplettieren.

Ob gläserne Vordachkonstruktionen oder nur das Glas in den Fensterrahmen, alle Verglasungen unterliegen ab jetzt einer Dimensionierung nach DIN 18008. Und das ist in der Regel auch rechnerisch zu belegen. - © mkt home.de

mkt erklärt weiter: "Doch, so muss man ernsthaft die Fragen stellen, was nutzt das, wo ist der tiefere Sinn, wenn diese neue Verordnung nahezu komplett von der ausführenden Handwerksgilde ignoriert wird. Das Gros dieser Zunft arbeitet täglich – wie früher – nach dem fachmännischen „Bauchgefühl“, unterstützt von überholten Tabellen und durch die nicht mehr existenten „Technischen Richtlinien“. Neutral betrachtet kann man die breite Weigerung durchaus nachvollziehen, sind doch in den letzten Jahrzehnten so unzählige Glasverbauungen erfolgt – ohne dass diese jetzt alle defekt wären. Also, so tönt das Handwerk jetzt auf breiter Front, was soll der Quatsch!

Umsetzung bindend

Unbeachtet bleibe allerdings dabei, dass die derzeitigen Gegenargumente zur DIN 18008 allesamt hätten vor Jahren während diverser Einspruchsfristen getätigt werden sollen, und dass es jetzt, nach Einführung über die LBO, dafür zu spät ist. Denn, auch wenn derzeit noch keinen größeren Restriktionen bei Nichteinhaltung der DIN zu verzeichnen sind, die Umsetzung sei bau- und zivilrechtlich bindend, also auch die resultierende Tatsache, dass die meisten zu verbauenden oder auch auszutauschenden Verglasungen im Vorfeld situativ zu ermitteln und anschließend auch schriftlich nachzuweisen sind. "Dabei ist dieser rechnerische Nachweis nicht automatisch gleichzusetzen mit einer darüber hinausgehenden Statik! Nach offiziellen Aussagen dürfen die Berechnungen durchaus auch von jedem Fachmann, z. B. also den Glasermeistern, etc. vollzogen werden – fragen Sie Ihre Innung! Um diese komplexen DIN-Anforderungen jedoch berechnen zu können – gleiches gilt auch für den Statiker – gibt es Glastik. Denn nur so lassen sich die mannigfaltigen Rechenprozesse, in denen die jeweiligen situativen Belastungen in unterschiedlichen klimatischen Situationen und örtlichen Gegebenheiten zu den gegebenen Materialkomponenten in Relation gesetzt werden, um reproduzierbare Ergebnisse zu erlangen, wirtschaftlich bewältigen. Diese komplizierte, geforderte Lastfallkombinatorik, in Abhängigkeit zu den jeweiligen Glasparametern, ist aber neben der Forderung nach dokumentierter Transparenz ein wesentlicher Aspekt der neuen DIN 18008, die im europäischen Sinne die Vergleichbarkeit der Bauprodukte in sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglicht. Also, auch wenn´s nicht ad hoc für jeden ersichtlich scheint, ab sofort sind Verglasungen – am bestens vor der Angebotsphase – zu berechnen und anschließend zu belegen, um künftig gesetzes- und DIN-konform zu arbeiten."