Verschärfungen sollen wirtschaftlich sein EnEV-Novelle 2016 soll Ausblick auf 2021 geben

Die Bundesregierung bereitet eine Novelle des Energieeinsparrechts per EnEV-Novelle vor. Hier lesen Sie wichtige Punkte und mögliche Auswirkungen.

Mit der kommenden Novelle der Energieeinsparverordnung wird die energetisch hochwertige Konstruktion von Bauelementen an Bedeutung gewinnen. - © Heiler

Die letzte Anhebung der Anforderungen der EnEV ist am 1.1.2016 in Kraft getreten. Um geltendes EU-Recht umzusetzen (EU-Gebäuderichtlinie), muss die Bundesregierung bis Jahresende einen Ausblick geben, welche Anforderungen an neue Gebäude ab dem Jahr 2019 für öffentliche Bauten und 2021 für alle restlichen Neubauten gelten sollen, um dem EU-weit vereinbarten "Nahe-Nullenergie-" bzw. Niedrigstenergiestandard zu entsprechen. Die Bundesregierung wird nach Einschätzung von Experten die Anforderungen für 2019/2021 dabei entsprechend des Wirtschaftlichkeitsgebots nach oben anpassen.

Technik ist vorhanden

Technisch ist der Bau von Nahe-Nullenergie-Gebäuden seit den 1990er Jahren mit der Passivhaustechnik möglich. Wirtschaftlich hat die Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt das Prinzip bei Mehrgeschossbauten im öffentlichen Wohnungsbau mit 2.500 Wohnungen umgesetzt. In Berlin wurde erst kürzlich mit dem Bau einer kostengünstigen Flüchtlingsunterkunft im KfW55-Standard begonnen. Die Ansprüche an Planung und Umsetzung steigen, um die gewünschte Qualität und den Kostenrahmen einzuhalten. Hier ergeben sich Chancen für gut qualifizierte Architekten, Planer und Handwerker. Qualifizierung und Qualitätssicherung in der Breite haben deshalb eine große Bedeutung

Für wen gelten die Verschärfungen?

Die mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbarten internationalen Ziele und der Energiewendebeschluss eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 sind laut der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) unerreichbar, wenn nicht einmal die neu errichteten Gebäuden den State-of-the-Art erreichen. Außerdem steigern Niedrigstenergiegebäude die Lebensqualität in Gebäuden (Komfort, Behaglichkeit, Klima) und in den Städten (Luftqualität, Lärmschutz usw.). Nach 2009 trat die nächste Anhebung der Anforderungen der EnEV 2016 um 25 statt der ursprünglich geplanten 30 Prozent in Kraft. Den Niedigstenergiestandard hat die Bundesregierung bislang nicht definiert und daher auch nicht für Bundesbauten umgesetzt. Die jetzt diskutierten Anforderungen werden für private Bauherren erst ab 2021 gelten.

Wirtschaftlichkeit muss passen

Gemäß § 5 EnEG muss niemand die energetischen Anforderungen aus der EnEV einhalten, wenn die zusätzlichen Aufwendungen sich nicht durch (Energie-)Einsparungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer amortisieren. Laut einem durch das BBSR/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Auftrag gegeben Gutachten amortisiert sich das Niveau Effizienzhaus 55 für Wohngebäude innerhalb eines Betrachtungszeitraums von 30 Jahren, für Nichtwohngebäude zwischen 20 und 30 Jahren, was der üblichen Lebensdauer von Bauteilen und dem Zielniveau der Energieeffizienzstrategie Gebäude der Bundesregierung entspricht. Die betriebswirtschaftliche Bewertung des Vermieters kann anders ausfallen: So muss der Bauherr gewisse Mehrinvestitionskosten tragen, während der künftige Mieter von günstigeren Heizkosten profitiert, dies aber nicht immer durch höhere Zahlungsbereitschaft würdigt. Dieses „Mieter-Vermieter-Dilemma“ ist laut DENEFF durch eine faire Kosten-Nutzenverteilung, kluge Energiedienstleistungsmodelle, gezielte Fördermaßnahmen oder einen energetischen Mietspiegel zu lösen.

Bestandsanierung wichtig

Im Bestand sind laut DENEFF fast zwölf Millionen Wohngebäude aus energetischer Sicht sanierungsbedürftig. Eine Anhebung der Haupt- und Nebenanforderung der EnEV für Sanierungen im Bestand sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zu empfehlen. Vielmehr müsse der Förderrahmen für die einzelnen Zielgruppen attraktiver ausgestaltet werden, etwa durch eine steuerliche Förderung für selbstgenutzte Wohnimmobilien oder durch bessere Förderkondition in den KfW-Programmen für Nicht-Wohngebäude. Zur Überwindung des Mieter-Vermieter-Dilemmas seien außerdem dringend die Rahmenbedingungen für Energieeffizienzdienstleistungen zu verbessern. Außerdem schlägt die DENEFF perspektivisch vor, jedem Hauseigentümer einen individuellen Sanierungsfahrplan an die Hand zu geben. Dieser führe nutzerindividuell auf, zu welchem Zeitpunkt welche Energiesparmaßnahme sinnvoll ist und motiviere ohne Zwang zur Umsetzung. Dabei sollte der Plan vor allem auf Zusatznutzen hinwiesen und die individuellen Lebensumstände und Motivstrukturen des Hauseigentümers einbeziehen.