Entscheidung gefällt DIN 18008 Teil 1 und 2 vom Normenausschuss beschlossen

Am 30. und 31. Juli fand eine Einspruchssitzung des zuständigen Normenausschusses zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 statt, berichtet der Bundesverband Flachglas (BF). Das Ergebnis: Der Normentext ist nunmehr verabschiedet. Wie die Formulierung lautet, lesen Sie hier.

Die Regelung zum Abschnitt 5.1.4. der DIN 18008-1 (Stichwort: Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe) ist gefunden, berichtet der Bundesverband Flachglas (BF). Der Verband empfiehlt die Verwendung von Sicherheitsglas für Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen. - © Mateja

"Damit besteht jetzt endlich nicht mehr die Gefahr, dass im schwebenden Verfahren doch noch alles ganz anders kommen könnte", heißt es in einem Sondernewsletter des BF. Eine Regelung zum Abschnitt 5.1.4. der DIN 18008-1 (Stichwort: Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe) sei gefunden.

Die Regelung

Nach der Einspruchssitzung Juli 2019 lautet die nunmehr verabschiedete Formulierung:

"Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen."

Die Ergänzung zum § 37, Abs. (2) MBO lautet wie folgt:

"1 Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. 2 Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert."

Bewertung des BF

Der BF gibt zudem sogleich eine Bewertung ab: "Wir hätten natürlich den ursprünglichen Entwurf vorgezogen – das wäre eine klare Regelung gewesen, mit der jeder gewusst hätte, woran er ist", heißt es in dem E-Transparent, welches vom BF-Hauptgeschäftsführer Jochen Grönegräs im Namen der Vorstände von BF und GGF unterzeichnet ist. Der ursprüngliche Entwurf hätte Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, sowohl "für unsere eigenen Mitglieder, aber gerade auch für die Verarbeiter und die Handwerker."

Der ganze Vorgang habe aber den Blick darauf gelenkt, dass es bereits Anforderungen gebe, die einzuhalten seien. Dass dabei die Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten gegenüber anderen möglichen Schutzmaßnahmen wie z.B. der Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) die Königslösung darstellt, müsse laut BF nicht besonders betont werden. "Deswegen können wir als Branche mit dem gefundenen Kompromiss recht gut leben", schreibt der BF.

BF-Verhaltensempfehlung

Der BF empfiehlt die Verwendung von Sicherheitsglas. Des Weiteren würden die Verbände gemeinsam an einem Papier mit dem Titel "Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung" arbeiten, das, soweit möglich, Anwendungssicherheit bringen soll.

Es sei als Erfolg zu werten, dass die auch aus anderen Gründen dringend benötigte Einführung der Normteile 1 und 2 jetzt nicht mehr durch eine weitere Einspruchsrunde verzögert werde.

Mit der Veröffentlichung der DIN 18008-1 und -2 ist laut BF in den nächsten Monaten zu rechnen.