Karlsruher Sachverständigenforum Fachwissen für die Arbeit als Gutachter

Zahlreiche Experten aus der Region DACH haben vorige Woche an der Tagung für Sachverständige im Bereich Glas, Fenster und Fassade des Fachverbands GFF Baden-Württemberg teilgenommen. Erstmals fand die Veranstaltung in Präsenz und als Livestream statt.

Das Karlsruher Sachverständigenforum findet jährlich beim Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg statt. Die Veranstaltung richtet sich an Sachverständige und Interessierte aus der DACH-Region. - © Dirks

Rund 100 Experten nahmen persönlich an der Tagung vom 23. bis 25. März teil. Weitere Teilnehmer verfolgten die Vorträge virtuell.

Probleme bei der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen

Jürgen Sieber referierte über Schadensfälle bei Fensterfalzlüftern. Er stellte vor, welche Folgen Überdruck in dichten Gebäuden haben kann. Durch inneren Überdruck dringt Raumluft in den Rahmenfalz und letztlich bis in den Glasfalz hinauf, sagte Sieber. In der Praxis seien Schimmelpilzbildung oder Kondensat hinter der Verglasungsdichtung möglich.  

Werden Fensterfalzlüfter eingesetzt, könne es zu Konflikten kommen, beispielweise mit dem geschlossenen Rollladen am Fenster. Im Zusammenhang mit Hebeschiebetüren und Fensterfalzlüftern riet Sieber zu mehreren Maßnahmen, damit die Fensterfalzlüftung funktioniere.  Er wies darauf hin, dass das Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 auf Schätzung basiere. Die Lüftungsstufe Lüftung zum Feuchteschutz beinhalte kein Wäschetrocknen in Wohnräumen.

Jürgen Sieber referierte über Probleme bei der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen. - © Dirks

Wenn lüftungstechnische Maßnahmen nötig seien, sei es besser, nach Nennlüftung zu planen und nicht für die tiefere Stufe des Feuchteschutzes. In Zimmertüren seien Durchström-Öffnungen einzuplanen, riet Sieber. Dichtschließende Rollläden verhindern nach seinen Worten die Luftnachströmung.

Verhalten bei Gericht

Anwältin Julia Hasert von der Kanzlei Dr. Schmitt und Kollegen stellte den Teilnehmern Empfehlungen für richtiges Verhalten vor Gericht vor und präsentierte Fälle aus der Praxis. Ausgangspunkt für die Gutachtenerstattung ist nach ihren Worten stets der Beweisbeschluss. Sachverständige haben die Aufgabe, Beweisfragen zu beantworten. Unzulässig ist nach ihren Worten jegliche Erweiterung des Umfangs der Begutachtung. Es drohe dem Sachverständigen eine Ablehnung wegen Befangenheit und der Verlust der Vergütung.

Sie wies darauf hin, dass es unzulässig sei, wenn Sachverständige Rechtsfragen beantworten sollen. Ein Klassiker der verdeckten Rechtsfrage sei die Frage „Ist ein Mangel gegeben?“. Mangel ist laut Hasert ein rechtlicher Begriff. "Durch den Sachverständigen kann und darf nicht beantwortet werden, ob ein Mangel vorliegt", sagte Hasert.

Anwältin Julia Hasert von der Kanzlei Dr. Schmitt und Kollegen stellte den Teilnehmern Empfehlungen für richtiges Verhalten vor Gericht vor und präsentierte Fälle aus der Praxis. - © Dirks

Mehr in GFF 5/23

Außerdem standen u.a. diese Themen auf dem Programm:  Bernhard Feigl sprach über Ganzglasgeländer bzw. deren Konstruktionsansätze, Jochen Weiß stellte den Stand der Technik für Druckentspanntes Wärmeschutzglas vor. Marc Klatecki sprach über Schallschutz am Fenster. Jens Schneider von der TU Darmstadt präsentierte den Forschungsstand zu Glaskratzern.  

Mehr dazu in GFF 5/23, das Heft erscheint am 2. Mai.