Technische Beratung Neue KfW-Förderung: So erfüllen Sie die Anforderungen

Zum 1. März nimmt die staatliche Förderbank KfW die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen wieder auf. Die Förderbedingungen sind allerdings bis auf einen U-Wert von 0,95 W/m2K gestiegen.

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Der Fensterbauer ist dabei ebenfalls besonders gefordert und muss sich darüber im Klaren sein, dass er hier – von der KfW genau so gewollt – nach dem Stand der Technik und nicht nur den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend arbeiten muss. Von der Haftung für das Lüftungskonzept einmal ganz abgesehen. Tabelle 1 zeigt die durch Glaser und Fenster - bauer durchführbaren Einzelmaßnahmen mit den zugehörigen U-Werten. Zum Vergleich bestätigen die Bauteilwerte der früheren Förderung, dass die Anforderungen sehr wesentlich erhöht wurden. Der reine Austausch von Verglasungen ist aus der Förderung herausgenommen worden. Dies hängt sicher auch damit zusammen, dass – bei der hohen Anforderung naheliegend – der „wärme - brückenminimierte Einbau der Fenster“ mit zu beachten ist. Eine nicht unerhebliche Nebenbedingung in den Förderrichtlinien ist, dass bei einer Erhöhung der Luftdichtheit die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden zu treffen sind.

Die ausführenden Unternehmen müssen die anerkannten Regeln der Technik beachten sowie den Auftraggeber über Risiken und Vermeidungsmöglichkeiten informieren, insbesondere zur Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels – im Bedarfsfall auch durch den Einbau einer Lüftungsanlage. Die Einhaltung der Regeln der Technik und die Information des Auftraggebers sind in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen. Diese geht insoweit deutlich über die Anforderung an die Unternehmererklärung nach EnEV hinaus. Förderfähiger U-Wert für Denkmalschutzfenster bei 1,3 Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, hat die KfW auch die Anforderungen an Fenster im Bereich des Denkmalschutzes sehr deutlich angehoben. Dies bedeutet, dass „echte Denkmalfenster“ mit schmalen Ansichten und geringen Querschnitten nur noch in Form von Kastenfenstern förderfähig sind. Das im GFF BW-Arbeitskreis „Holzfenster im Baudenkmal“ entwickelte Sonder-Iso-DV-Fenster D kommt mit Holz der Rohdichte bis 450 kg/m³ als dreiflügeliges Fenster mit Sprossen im äußeren Flügel immerhin auf den für eine solche Konstruktion sehr guten Uw-Wert von 1,4 W/m²K, verfehlt damit aber die förderfähige Zielgröße immer noch um 0,1. Zur Ermittlung des für den Normalfall geförderten Uw-Wertes von maximal 0,95 W/m²K bestätigte die KfW erneut, dass dieser Wert „normativ“, das heißt an einer einflügeligen Konstruktion in dem Maß 1.230 mal 1.480 Millimeter, zu ermitteln ist.

Dies entspricht aber realistischerweise für das Denkmalfenster nicht der Praxis und wurde deshalb für den genannten Wert auch nicht so durch - geführt. Ersatzweise zur Betrachtung der Normgröße könnte auch ein mittlerer Fenster- U-Wert über die objektbezogen vorliegenden Fenstermaße herangezogen werden. Abweichend von der normativen Ermittlung wird für die Darstellung des Ergebnisses bei Uw .. 0,95 auch die Hundertstelstelle benutzt, wohl um eine feinere Abstimmung des Wertes zu erhalten und den Sprung von den alten Fördervoraussetzungen nicht zu groß werden zu lassen. In dem jetzigen Fall wird die Tausendstelstelle gerundet, nicht abgeschnitten. Mit diesen Komponentenwerten halten Sie UW=0,95 ein In der Tabelle 2 sind Kombinationen von Ug-, Uf- und -Werten aufgeführt, mit denen Fensterbauer bei üblichen Rahmenbreiten den geforderten Uw-Wert von 0,95 einhalten. Die Tabelle 3 zeigt dazu den Rechenausdruck des „CE-plus-Uw-Tools“ für die erste Zeile der Tabelle. Bereits 2009 und bis Ende September 2010 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Bestandsbereich außer der eigentlich hauptsächlich beabsichtigten energetischen Gesamtsanierung auch Einzelmaßnahmen, z.B. die Erneuerung von Fenstern und Verglasungen, die Wärmedämmung der Wand oder einen Heizungsaustausch, gefördert. Investoren kamen so an einen Zuschuss von fünf Prozent. Dabei musste der Bauherr für Fenster einen Wert von Uw .. 1,1 W/m²K und für den Glasaustausch einen Wert von Ug ..1,0 W/m²K einhalten. Der Fachunternehmer musste diese Werte bestätigen und das war’s dann schon. Bei den jetzt geltenden „Technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen“ sieht die Situation ganz anders aus. Nicht wirklich neu ist, dass der Planer bei Gesamtsanierungen zum KfW-Effizienzhaus 55 – 115 durch die Nachweisführung unter Zuziehung eines Gebäudeenergieberaters in einem gewissen Rahmen Optimierungsmöglichkeiten zwischen einzelnen Bauteilen und der Anlagentechnik hat. Er muss dabei z.B. den benötigten Fenster-UWert „herausrechnen“ und diesen dem Fensterbauer vorgeben. Bei Einzelmaßnahmen ist jetzt ebenfalls der Einsatz eines Sachverständigen auch eine zwingende Förder-Voraussetzung.

Dieser Sachverständige muss in den Listen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder der Verbraucherzentrale Bundesverband stehen oder zum Ausstellen von Energieausweisen nach § 21 EnEV 2009 berechtigt sein. Der Sachverständige muss vor der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen „die Angemessenheit unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der KfW“ bestätigen. Im Falle des Fenster-Austauschs muss er den Uw-Wert überprüfen und ggf. auch die erforderlichen Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108- 2. Er muss dabei zudem bestätigen, dass „der U-Wert der Außenwand kleiner ist als der Uw-Wert der neuen Fenster und Türen“. Deshalb erfasst die Förderung nur relativ junge Gebäude – ab etwa Mitte der 70er Jahre – oder solche, die bereits ein Wärmedämm- Verbundsystem erhalten haben bzw. es in freier Maßnahmenkombination mit den neuen Fenstern erhalten. Ob sich der ganze Aufwand mit Sachverständigeneinsatz und sehr guten Fenstern für einen möglichen 50-prozentigen Zuschuss zu den Sachverständigenkosten und eine fünfprozentige Investitionszulage für einen Auftraggeber lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Für die ab dem 1. März 2011 vor Maßnahmebeginn zu beantragende Förderung von Einzelmaßnahmen stehen unter www.kfw.de Anträge, Förderbedingungen und weitere Informationen zur Verfügung. Vielleicht ändern sich diese ja noch im Sinn der Fachunternehmen