Seit Januar 2019 gelten niedrigere Grenzwerte für A-Stäube Staubfreie Baustellen werden Pflicht
Gesundheitsgefährdender Staub hat auf Baustellen nichts verloren, der Gesetzgeber hat den Grenzwert für sog. A-Stäube herabgesetzt. Tim-Olaf Böl, Seminarleiter für staubfreies Arbeiten bei Team Direkt, erläutert, wie Handwerker es schaffen, die neuen Vorgaben einzuhalten.
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