Wissenswertes über die Welt der Fördermittel und Zuschüsse

Zugehörige Themenseiten:
Wunschthema

Auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene können Handwerksbetriebe Zuschüsse bei Investitionen in den Betrieb oder für Kundenprojekte beantragen. Wie geht man dabei vor und was ist unabhängig vom Einzelfall zu beachten? GFF hat bei einem Experten nachgefragt.

Unternehmen aus dem Handwerk können auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene verschiedene Förderungen beantragen. - © stock.adobe.com/Stockwerk-Fotodesign

Fördermittel für Betriebe gibt es in Deutschland wie Sand am Meer – es gilt sie zu finden und zu nutzen. Das ist leichter gesagt als getan. Die Programme für Unternehmen variieren je nach Land und Region. Laut Statista.com bezogen im Jahr 2023 38 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen – mit einer Förderung innerhalb der vergangenen drei Jahre – ihre Förderung über die jeweilige Landesebene. Weitere 32 Prozent erhielten eine Förderung des Bundes, 17 Prozent eine kommunale Förderung sowie fünf Prozent eine EU-Förderung. Bei acht Prozent ist die Förderungsebene nicht bekannt.

Große Landschaft an Förderprogrammen

"In Deutschland gibt es auf Bundes-, Länder- und Kommunal-Ebene mehr als 1.200 Förderprogramme, die für Unternehmer relevant sind. Diese unterteilen sich in Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse", erklärt Professor Klaus Weiler, Vorstandssprecher des Bundesverbands deutscher Fördermittel-Berater (BvdFB). "Subventionen und Zuschüsse muss der Unternehmer auch nicht zurückzahlen." Wichtig ist dem Experten zufolge, erst den Antrag auf die Mittel bei der jeweiligen offiziellen Stelle zu stellen, den Bewilligungsbescheid abzuwarten und dann erst den Auftrag zu bestellen. "Wenn man mit dem Vorhaben bereits begonnen hat und dennoch eine Förderung beantragt, erfüllt dies den Tatbestand des Subventionsbetrugs. In solch einem Fall kennen Richter keine Gnade", sagt er.

Warum Fördermittel beantragen?

Einen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt es nicht – beantragen kann diese jeder. Wie stark der Einzelne dann von den Fördermaßnahmen profitiert, lässt sich pauschal nicht beantworten. "Hier kommt es immer auf das jeweilige Förderprogramm an", sagt Weiler. Bei einem Tilgungszuschuss etwa reduziere sich der beantragte Kreditbetrag eines Förderdarlehens. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiere zwischen fünf und 60 Prozent des Darlehensbetrags.

Häufig lohne es sich, mehrere Förderprogramme miteinander zu kombinieren, sofern die Richtlinien dies zulassen. "Um den Überblick zu behalten, empfiehlt sich daher die Hinzuziehung eines zertifizierten Fördermittel-Beraters." Von der staatlichen Förderung – sei es auf Landes-, Bundes- oder auf EU-Ebene – profitierten nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen.

Grundsätzlich könne jedes Unternehmen eine Förderung mit öffentlichen Mitteln beantragen. Vorteile seien beispielsweise interessante Laufzeiten, eine Zinsbindung über die gesamte Laufzeit oder die Haftungsfreistellung. Letztere reduziere das Risiko der durchfinanzierenden Bank deutlich. Das ermöglicht es laut Weiler vielen Unternehmen überhaupt erst, eine Finanzierung zu erhalten.

Den vollständigen Beitrag über Fördermittel und Zuschüsse lesen Sie in der Novemberausgabe der GFF.