Zum 7. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Zuschüsse für die Beantragung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kurzfristig von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Erst zwei Tage zuvor hatte der Verband Fenster + Fassade (VFF) für Endkunden noch sehr günstige Konditionen für die Beantragung des iSFP im Rahmen des VFF Förderservice angekündigt. Diese müssen jetzt angepasst werden.

Die entsprechenden förderfähigen Honorare der febis-Energieberater waren mit der bisherigen staatlichen Förderung von 80 Prozent Grundlage des Preiskonzepts im VFF-Förderservice. Durch die Entscheidung des BMWK, die Fördersätze der förderfähigen Beraterhonorare auf 50 Prozent zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken, müssen jetzt auch die Konditionen des VFF-Förderservice angepasst werden.
Welche Kosten kommen auf Endkunden zu?
Konkret zeigt sich dieser Effekt bei den Kosten für Endkunden bei der einfachen Beantragung des iSFP im Rahmen des VFF-Förderservice. Diese Beantragung kostet Endkunden für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 1.099 Euro inkl. MwSt statt bisher 449 Euro inkl. MwSt. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten steigen die Kosten von 649 Euro inkl. MwSt. auf 1.499 Euro inkl. MwSt. Das neue Antragsformular zum iSFP wurde bereits angepasst und steht auf der Webseite vff-förderservice.de zum Download bereit.
Lange: "Das ist ein katastrophales Signal des BMWK."
"Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK", übt Frank Lange, Geschäftsführer des VFF, deutlich Kritik: "Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,7 Prozent. Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht und in der Folge die Sanierungsnachfrage noch weiter zurückgehen wird und dringend notwendige energetische Verbesserungen im Gebäudebestand noch länger aufgeschoben werden. Diese Entscheidung macht die Erreichung des eigenen Ziels der Bundesregierung, den Gebäudebestand in Deutschlands bis 2045 nahezu klimaneutral werden zu lassen noch unrealistischer."
Das BMWK begründet die Kürzung der Fördersätze mit der haushaltspolitischen Gesamtlage und mit einer starken Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen. Dieser Darstellung kann Lange nicht folgen: "Die starke Nachfrage zeigt doch, wie gut die Förderungsmöglichkeiten mit ihren attraktiven Konditionen angenommen wurden. Genau das war und sollte das Ziel sein, um privates Kapital in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zu bringen. Durch die Kürzungen werden geplante Sanierungsvorhaben auf Eis gelegt werden!"