Treffen in BW Schulung für Ausbilder

Wie berichtet, darf asbesthaltiger Fensterkitt nur von solchen Betrieben bearbeitet werden, die einen Sachkundelehrgang nach TRGS 519 absolviert und bestanden haben. Für das Glaserhandwerk soll es in absehbarer Zeit einen speziell auf das Gewerk zugeschnittenen Lehrgang geben. In Karlsruhe fand dazu nun ein Termin statt, bei dem die BG Bau Ausbilder für solche Lehrgänge schulte. „An der Schulung haben Vertreter aus den einzelnen Landesverbänden teilgenommen, die später diese Schulungsmaßnahmen übernehmen werden“, erläutert Waldemar Dörr, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg (GFF BW). Er rechnet damit, dass die ersten Schulungen, die organisatorisch über den Bundesinnungsverband (BIV) als zertifizierte Organisation laufen werden, frühestens im Herbst 2018 stattfinden. Noch seien die konkreten auf das Glaserhandwerk zugeschnittenen Arbeitsverfahren – diese betreffen beispielsweise den Werkzeugeinsatz – formal nicht abgesegnet. Untersuchungen hierzu laufen aktuell noch.

Wie das angedachte Verfahren für Holzfenster aussieht, erläuterte Hermann Fimpeler, Vorsitzender der BIV-Taskforce Kitt, im Gespräch mit GFF (Ausgabe 1/18). Demnach beschränkt sich das Verfahren auf den Ausbau von Verglasungen mit asbesthaltigem Kitt im Glasfalz aus Holzrahmen mit und ohne Leisten. Einsetzen darf der Fachhandwerker dafür Handwerkzeuge zum Aushauen und Schneiden. Fräsende, oszillierende und schleifende Werkzeuge würden zu viele Asbestfasern freisetzen. Um die Plastizität zu erhöhen, kann der Glaser den Kitt unter Umständen erwärmen. Der Ausbau von Kitt und Gläsern erfolgt im eingebauten oder ausgebauten Zustand der Holzrahmen.

Abgesehen von den Vereinfachungen für das Glaserhandwerk, die in den Schulungen erläutert werden, wird der Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519, Anlage 4, ablaufen. Für Tätigkeiten mit geringer Exposition, wie sie bei Asbest im Fensterkitt zu erwarten ist, reicht demnach der sog. kleine Asbest-Schein aus. Zu den Seminarinhalten gehören:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren (1 LE)
  • Verwendung von Asbest (1 LE)
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement (2 LE)
  • personelle Anforderungen (1 LE)
  • sicherheitstechnische Maßnahmen (7 LE)
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen (1 LE)
  • Zusammenfassung/Abschlussdiskussion (1 LE)

Der Lehrgang ist auf mindestens zwei Werktage verteilt und umfasst mindestens 14 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten mit anschließender Prüfung (1 LE).

Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Fragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang vonstattengeht, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang erhält der Bewerber eine Bescheinigung, aus der die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht.