Energieeffiziente Gebäude Sanierungsförderung wieder gestartet

Seit dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist damit wieder gestartet. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Fördermittel
Neue Anträge lassen sich bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen wieder stellen. - © stock.adobe.com – magele-picture

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann nun auch die Sanierungsförderung wieder starten.Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Neue Fördermittel bereitgestellt

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von zirka 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.