Sichtverbindung nach außen notwendig Neue Arbeitsstättenverordnung wertet Fenster auf
Am 2. November 2016 hat das Bundeskabinett die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Die Verordnung, die auch die bisherigen Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung integriert, fordert eine Sichtverbindung nach außen für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze.
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