Nach KfW-Förderstopp Fenstertausch wird weiterhin bezuschusst

Wer an einem Bestandsgebäude die Energieeffizienz der Gebäudehülle erhöhen will, ist nicht vom KfW-Förderstopp betroffen. Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch läuft weiter.

Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das BAFA läuft weiter. - © Heiler

Nicht betroffen vom KfW-Förderstopp sind jene Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abwickelt. Gefördert wird:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.

Fördersatz von 20 Prozent

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben – die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme wird mit 50 Prozent bezuschusst.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Im Nichtwohnnbau sind die förderfähigen Ausgaben auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche begrenzt, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung beantwortet das Wirtschaftministerium.