Infos rund um die Glasbemessung Ermittlung der Glasdicke nach DIN 18008

In der Glas-DIN 18008 ist die Berechnung der Glasdicke geregelt. Wissenswertes rund um die Norm finden Sie hier auf einen Blick.

Glasbau-Praxxis - Konstruktion und Bemessung
DIN-Normen beschreiben u.a. die Ermittlung der Glasdicke. - © Metzger

Die Glas-DIN 18008 gilt seit 2015 im ganzen Bundesland. Der folgende Artikel geht daher auf die Fragen ein:

  • Warum gibt es eine neue Glasbemessungsnorm DIN 18008, wo es vorher doch schon die Regeln TRLV, TRPV und TRAV gab?
  • Was ändert sich seit der baurechtlichen Einführung der DIN 18008?
  • Muss für jedes Isolierglas nun ein statischer Nachweis erstellt werden?
  • Wird die Berechnung der Glasdicke komplizierter?

Warum gibt es die neue Norm zur Berechnung der Glasdicke?

Die Ausführung von Verglasungen in der richtigen Dicke und damit die Stabilität ist seit Jahrzehnten die ureigenste Sache der Glaser. Besonders große Scheiben, z.B. in Schaufenstern, fordern auch heute ein besonderes Know-how.

Die Glas-DIN 18008 "Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln" ersetzt seit Ende 2015 deutschlandweit die bisherigen TRLV, TRPV und TRAV. Das ist dem Umstand geschuldet, dass im europäischen Binnenmarkt alle Mitgliedsstaaten für das Bauwesen einheitliche Produktnormen sowie Bemessungsregeln verwenden sollen. "Diese müssen auf dem so genannten semiprobabilistischen Sicherheitskonzept des Eurocodes basieren", teilten Experten des Arbeitskreises Glasbemessung beim Bundesverband Flachglas (BF) im Jahr 2015 mit.

Die alten Technischen Regeln basierten nicht auf diesem Sicherheitskonzept. Daher sei die DIN 18008 erarbeitet worden, um bei der Bemessung von Glas die europäische Forderung nach einem Eurocode-konformen Sicherheitskonzept umzusetzen. "Bei der Bemessung anderer Materialien wie Metall, Beton sowie Holz ist das schon längst Standard."

Was ändert sich seit der baurechtlichen Einführung der DIN 18008?

Bisherige und neue Regelwerke für das Bauen mit Glas
Bisherige und neue Regelwerke für das Bauen mit Glas. - © Grafik: GFF; Quelle: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln

Baurechtlich hat sich laut BF mit der Einführung der DIN 18008, Teile 1 und 2, im Vergleich zu den bisherigen Technischen Regeln nichts geändert. Bei den bauaufsichtlich eingeführten Teilen der Norm handle es sich "um die für den jeweiligen Anwendungsbereich speziellen bauaufsichtlichen/baurechtlichen Anforderungen. An bauliche Anlagen, die nach dem bisherigen Regelwerk (TRLV, TRPV, TRAV, DIN 18516-4) rechtmäßig errichtet wurden, werden mit der Einführung von DIN 18008 keine nachträglichen Anforderungen gestellt."

Die Randbedingungen zur Berechnung der Glasdicke sind nach Aussage der Experten den bisherigen sehr ähnlich, sind weitgehend sogar identisch. Lediglich die Durchbiegungsbeschränkungen sind nun einheitlich auf ein Hundertstel "der Stützweite in Scheibenmitte" festgelegt, wobei indes "bei Vertikalverglasungen gewisse Überschreitungen zulässig sind".

Muss für jedes Isolierglas nun ein statischer Nachweis erstellt werden?

Die Frage, ob jetzt für jedes Isolierglas nach DIN 18008, Teile 1 und 2, ein statischer Nachweis erstellt werden muss, verneinten die BF-Fachleute ebenfalls. "Bezüglich des baurechtlich erforderlichen statischen Nachweises gibt es hier keine Änderungen zu den bisherigen Technischen Regeln TRLV." Genau wie früher müsse der Nachweis nur für die Isoliergläser erstellt werden, die nicht unter die so genannte Nachweiserleichterung fallen. "Dabei erfolgen die zugehörigen Berechnungen nun jedoch nach dem europäischen Sicherheitskonzept." Die Nachweiserleichterung gemäß DIN 18008-2 entspreche weitgehend der der TRLV.

Durch den Wegfall der so genannten Freistellungsregelungen in den landeseigenen Listen der Technischen Baubestimmungen ergibt sich nach der Aussage der Glasbemessungsexperten rechtlich insoweit kein Unterschied. "Allerdings bedeutet die Nachweiserleichterung nicht, dass in diesen Fällen alles erlaubt wäre!" Häufig sei die Einschätzung zu hören, dass man bisher, in Übereinstimmung mit den TRLV, "nach handwerklicher Erfahrung o.Ä. habe arbeiten dürfen" – dies sei mit der DIN 18008 nun vorbei.

Zur Nachweiserleichterung stellt der BF klar: "Das ist falsch. Sie befreit – in Zukunft wie auch früher schon – nur von der baurechtlichen Verpflichtung, einen individuellen statischen Nachweis zu erstellen." Für eine korrekte Ausführung hafte der Hersteller im Sinn der Bauordnung (z.B. der Montagebetrieb) trotzdem; das schließe die Wahl der ausreichenden Glasdicke ein.

Wird die Berechnung der Glasdicke komplizierter?

Tatsächlich werde die Glasbemessung in Zukunft aber komplizierter. "Denn nach neuer Norm müssen nun deutlich mehr Lastfälle untersucht werden als nach den alten Technischen Regeln." Die Experten weisen darauf hin, dass bereits nach den alten Technischen Regeln – insbesondere im Fall von Dreischeiben-Isolierglas – die Berechnungen für die Handrechnung viel zu kompliziert gewesen seien. "Auch damals war also schon eine spezielle Software erforderlich." Außerdem ermögliche die Norm Nachweise nach komplexeren Methoden, welche ohne den Einsatz von Software kaum geführt werden könnten. Lediglich einfache Nachweise könnten wie bei den TRLV auch heute noch ohne eine spezielle Software geführt werden.

Werden nun alle Gläser dicker? „Nein, bei Vergleichsberechnungen stellt man in vielen Fällen fest, dass nach DIN 18008 die gleichen Glasdicken nachweisbar sind wie nach den bisherigen Technischen Regeln.“ Es gebe aber Ausnahmen wie Horizontalverglasungen aus VSG/Float (auch als untere Scheibe eines Horizontal-Isolierglases) oder Vertikal- und Horizontalverglasungen aus Ornamentglas oder allseitig linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen mit großen Stützweiten, bei denen die Durchbiegung bemessungsrelevant ist.

Tipp zur Berechnung der Glasdicke in der Praxis

Die Berechnung der Glasdicke auf dem Notizblock gestaltet sich kompliziert. Es gibt Softwarelösungen, die Abhilfe schaffen. Wir stellen Lösungen vor:

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