Nachbericht Chancen der Krise nutzen: Das waren die Rosenheimer Fenstertage 2026

Mit Wissen und Erfahrung in die Zukunft – unter diesem Motto informierten sich auf den 53. Rosenheimer Fenstertagen 680 Gäste aus 13 Ländern über die wichtigsten Trends für 2027. Krisen und Chancen – das wurde in vielen Vorträgen thematisiert.

680 Teilnehmer kamen zu den Rosenheimer Fenstertagen 2026. - © Metzger

Viele Experten in der Fenster- und Fassadenbranche sehen gerade nicht das Licht am Ende des Tunnels, insbesondere wenn Unternehmen sich auf Neubauprojekte und Wohnbau fokussieren. Die mittel- und langfristigen Aussichten sind jedoch grundsätzlich gut, denn der Mangel an günstigem Wohnraum, die Anpassung an den Klimawandel und das Sondervermögen zur Sanierung und Verbesserung der (kritischen) Infrastruktur kommen langsam im Markt an. Hierzu sind allerdings tatkräftiges Unternehmertum und Innovation gefragt. Das war der Grundtenor der diesjährigen Rosenheimer Fenstertage.

Herausforderungen und Handlungsfelder

Institutsleiter Prof. Dr.-Ing. Winfried Heusler startete das Vortragsprogramm mit dem Titel „Mit Wissen und Erfahrung in die Zukunft – Fenster und Fassaden gestern, heute und morgen“. Er machte einen ausführlichen Ausflug in die Problemlösungskompetenz der Branche und des ift Rosenheim, das in diesem Jahr 60. Geburtstag feiert, in puncto Ölkrise, Wärmeschutzverordnungen und mehr durch Innovationen wie Mehrscheiben-Isolierglas und die thermische Trennung von Metallprofilen.

Dies nahm er als Anlass für einen optimistischen Ausblick und prognostizierte: „Die heutigen Herausforderungen können wir wieder bewältigen – aber nur gemeinsam“. Zu den heutigen Herausforderungen gehören beispielsweise der Wechsel zur Kreislaufwirtschaft, das serielle Bauen, die Nutzung von KI oder die Verbesserung von Resilienz und Sicherheit. Strategische Handlungsfelder hierfür sind energieeffiziente und resiliente Gebäudehüllen, die Positionierung im Standard oder Premiumsegment sowie die Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten (Mechatronik).

Rosenheimer Fenstertage 2026: In aller Kürze

Zum Auftakt der Rosenheimer Fenstertage 2026 informierten Prof. Dr.-Ing. Winfried Heusler (Institutsleiter ift Rosenheim) und Prof. Dr.-Ing. Klaus Sedlbauer (TU München) über die wichtigsten Trends, auf die sich die Fenster- und Fassadenbranche einstellen muss. Zum Megathema Sicherheit berichtete Prof. Dr. Peter R. Neumann (King’s College London) als profilierter Sicherheitsexperte, und Martin Langen (B+L) präsentierte die aktuellen Marktzahlen. Am Donnerstag gab Prof. Christian Niemöller (SMNG) wertvolle Tipps zu rechtlichen Aspekten der Absturzsicherheit, Denkmalschutz, zur KI-Nutzung und zu aktuellen Fällen im Bauvertragsrecht. Ergänzt wurde das Programm durch Vorträge zu Änderungen aus Technik und Normen, beispielsweise zu Absturzsicherheit, Schallschutz, Schadensfälle, zirkulärem Bauen, Sanierung und Denkmalschutz, KRITIS sowie Dünngläsern und Glasbemessung nach Eurocode 10.

Bauen für den Menschen: Fenster als aktive Steuerungselemente

Prof. Dr.-Ing. Klaus Sedlbauer (TU München) schloss sich als profunder Kenner der Baubranche an und fokussierte sich auf die Chancen durch „Bauen für den Menschen und die Umwelt“. Denn die Baubranche ist mit ihren großen Ressourcen und ihrem Energieverbrauch entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung der Megatrends Bevölkerungswachstum, Verstädterung, Energie, Umwelt und Klima sowie des demografischen Wandels. Hier gilt es für Gebäude ein modernes Energiemanagement zu entwickeln, das die beiden „Störgrößen“ Wetter und Nutzer in den Griff bekommt, um Energie zu sparen und besser vor Hitzewellen, Dürren und Stürmen zu schützen.

Das Forschungsprojekt der TUM „Menschen in Räumen“ zeigt, wie vielfältig der thermische Komfort für die Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Energieverbrauch ist. Moderne Fenster- und Fassadensysteme müssen sich daher von rein passiven Hüllen zu aktiven Steuerungselementen für Licht, Energie, Schall und Luft entwickeln. Dabei gilt es, Zielkonflikte zwischen hoher Luftdichtheit, sommerlichem Wärmeschutz, Schallschutz und Lichtqualität integrativ zu lösen. Zukünftig unterstützen digitale Werkzeuge und KI-gestützte Planungsprozesse dabei, individuelle Nutzerbedürfnisse und bauphysikalische Zielwerte zu materialeffizienten und nachhaltigen Bauteillösungen zu bringen. Aber immer sollte hierbei der Mensch im Fokus stehen.

Brandherde und Herausforderungen: Wie Deutschland jetzt agieren sollte

Den Abschluss am Mittwoch machte der international renommierte Sicherheitsexperte Prof. Dr. Peter R. Neumann (King’s College London) mit dem Vortrag „Europa im Fadenkreuz – Welche Mächte und Gruppen unsere Sicherheit gefährden und wie sich Gesellschaft und Unternehmen dafür wappnen können“. Sein Vortrag ermöglichte einen Blick auf die Geopolitik und das Große und Ganze. Denn die globale Ordnung verschiebt sich zuungunsten westlicher Demokratien und ordnet sich neu, weil die G7-Staaten in Bezug auf die Wirtschaftsleistung durch den BRICS-Verbund überholt wurden und China seinen wirtschaftlichen und militärischen Einfluss ausbaut. Die vier aktuellen „Brandherde“ Ukraine, Iran, Taiwan und die unberechenbare US-Politik prägen die Sicherheitslage mit Gefahren für Energiepreise und Lieferketten, die globale Halbleiterversorgung sowie schwindende Sicherheitsgarantien und Handelsbeziehungen zwischen den USA und Europa.

Prof. Dr. Peter R. Neumann. - © Metzger

Europäische Handlungsfähigkeit erfordert die Rückgewinnung wirtschaftlicher Stärke. Um nicht zum Spielball rivalisierender Großmächte zu werden, müssen Deutschland und Europa ihre sicherheitspolitische, energiepolitische und digitale Eigenständigkeit vorantreiben. Deutschland und Europa müssen sich drei strategischen Herausforderungen stellen – bei Technologie (KI, Quantencomputing und Robotik), Demografie (Kompensation des Fachkräftemangels durch Automatisierung, Zuwanderung und Anpassung der Steuersysteme) und Aufbau neuer Allianzen (pragmatische Partnerschaften in Asien, Afrika und dem Nahen Osten). Prof. Neumann plädierte trotz der großen Herausforderungen dafür, nicht zu verzagen, sondern die technologischen Chancen (Grundlagenforschung, gute Bildungslandschaft und ausreichend Kapital) in Deutschland zu nutzen und gerechte Reformen als Basis für mehr Dynamik umzusetzen.

(Bau-)Recht: Aktuelle Urteile – kein Honorar bei KI-Gutachten

Den Abschlussvortrag im Plenum am Donnerstag übernahm Prof. Christian Niemöller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft). Er gab wertvolle Rechtstipps für die Praxis. Hinsichtlich der Absturzsicherheit (gemeint sind Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Bauarbeiten) trägt der Bauherr die Hauptverantwortung, während Auftragnehmer Prüf- und Mitteilungspflichten haben, um bei erkennbaren Fehlern Haftungsrisiken zu vermeiden. Im Denkmalschutz steht der Erhalt geschützter Substanz und Genehmigungspflichten über technischen Standards; Verstöße können sogar zum Rückbau führen.

Die EU-KI-Verordnung enthält Pflichten zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Rechtlich haftet der Nutzer bei Fehlern durch KI. Wenn Sachverständige nicht auf eine KI-Nutzung hinweisen, kann sogar das ganze Gutachten abgelehnt werden inkl. dem Verlust des Honorars (LG Darmstadt, 10.11.2025; IBR 2026, 159). Aktuelle Urteile im Bauvertragsrecht betonen, dass Bedenken schriftlich begründet werden müssen und ein Hinweis wie „Das geht so nicht“ nicht ausreicht (OLG Köln, 15.07.2026; IBR 2026, 441). Änderungen von Vertragsfristen dürfen nicht einseitig geändert werden, sondern müssen verhandelt werden (OLG München, 22.10.2025; IBR 2026, 116).

Fenstermarkt 2027: Wohin geht die Reise?

Der Themenblock Markt und Technik gab einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Fakten im Fenstermarkt und der Normung. Martin Langen (B+L Marktdaten) begann in seinem Vortrag „Fenstermarkt 2027 – Wohin geht die Reise“ mit einer positiven Nachricht und wies auf eine moderate Stabilisierung des deutschen Fenstermarkts und einer Steigerung von zirka 1,6 Prozent in 2026 und 2027 hin. Der Neubau konzentriert sich auf geförderte Mietwohnungen in den Ballungszentren; Einfamilienhäuser stagnieren auf niedrigerem Niveau. Die stabile Säule bleibt die Sanierung mit einem Anteil von 69,5 Prozent, wobei der Wohnbau mit 52,4 Prozent dominiert.

Sanierungstreiber sind technische Mängel bzw. Abnutzung (51,5 Prozent) sowie Energieeffizienz (29,7 Prozent). Begünstigt wird dies durch Käufergruppen von 36-55-Jährigen, die verstärkt günstigere Altbauten der Energieeffizienzklassen F bis H erwerben und dafür mittlere Sanierungsbudgets von zirka 48.000 Euro aufwenden – die Fenster stehen dabei meistens an erster Stelle. Im Nichtwohnbau verharrt der gewerbliche Bürobau auf niedrigem Niveau. Dagegen stützt die öffentliche Hand den Sektor massiv: Das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für Infrastruktur (davon zirka 300 bis 350 Milliarden Euro bauwirksam) sowie Großaufträge in Kliniken und Verteidigung; u.a. 4,6 Milliarden Euro für Bundeswehr-Unterkünfte mit 63.000 Betten treiben das Wachstum – häufig in Modulbauweise. Über Nachunternehmerketten erreichen zirka 60 bis 70 Prozent davon auch mittelständische Betriebe. Ein grundsätzliches Problem bleibt aber die Unsicherheit bei Förderung und der Preisentwicklung, weil jeder in der Wertschöpfungskette einen Sicherheitsaufschlag einkalkuliert.

BauPVO, Normung, digitaler Produktpass: Aufwand für Fensterbauer steigt

Prof. Jörn Lass (ift Rosenheim) berichtete in seinem Referat „Updates zur Normung von Fenstern und Fassaden – Struktur, Neuerungen und regulatorische Vorgaben“ über die Neuerungen rund um die relevanten Normen für Fenster und Fassaden. Denn mit der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110) vollzieht sich ein grundlegender regulatorischer Systemwechsel für Fenster, Türen und Fassaden mit klaren Regeln und Nachweisen für die Nachhaltigkeit. Fenster, Außentüren, Innentüren, Revisionsklappen und kraftbetätigte Türen werden in einer Produktnorm zusammengefasst, deren Fertigstellung für Ende 2029 geplant ist. Die Norm für Vorhangfassaden befindet sich im „Fast-Track-Verfahren“, um im ähnlichen Zeitrahmen fertig gestellt zu werden. Zentraler Treiber ist die Aufnahme der Nachhaltigkeit als achte Grundanforderung an Bauwerke, die Kriterien wie Ressourceneffizienz, Recyclingfähigkeit und graue Energie verbindlich verankert.

Prof. Jörn Lass. - © Metzger

Für Hersteller steigen die Nachweispflichten signifikant: Künftig müssen neben 63 technischen Merkmalen auch 19 Umweltkriterien, Emissionen von 83 Innenraumschadstoffen sowie 174 deklarierungspflichtige Substanzen dokumentiert werden. Da bereits minimale Abweichungen wesentlicher Merkmale einen neuen Produkttyp begründen, erhöht sich die Zahl der erforderlichen Leistungs- und Konformitätserklärungen (DoPC) drastisch. Flankierend wird der Digitale Produktpass (DPP) eingeführt. Dieser fordert strukturierte, maschinenlesbare Daten, die zehn Jahre lang über Kennzeichnungen wie QR-Codes abrufbar sein müssen. Zudem etablieren sich strengere Überprüfungsverfahren: Im System AVS 3+ müssen ökologische Bilanzen zwingend mittels Software berechnet und die Eingangsdaten von Prüfinstituten validiert werden; bei AVS 3 entfällt die eigenverantwortliche Deklaration ohne Einbindung notifizierter Stellen. Im Gegenzug garantiert das harmonisierte Verfahren den freien Marktzugang: Die DoPC deckt alle relevanten Regelungsbedarfe ab, sodass zusätzliche nationale Anforderungen innerhalb der EU unzulässig sind.

Anton Gugelfuß (VFF), Jochen Grönegräs (BF) und Martin Langen (B+L) diskutierten in der Podiumsdiskussion „Vom Krisenmodus zum Aufbruch – Marktdaten, Politik und Perspektiven für die Gebäudehülle“ und ergänzten die Berichte von Langen und Lass mit persönlichen Einschätzungen.

Themenblock Was Fenster- und Fassadenbauer wissen müssen: Absturzsicherheit von Fenstern mit Öffnungsbegrenzern

Konrad Querengässer (ift Rosenheim) zeigte in seinem Vortrag „Absturzsicherheit von Fenstern mit Öffnungsbegrenzern – Tipps und Nachweise mit der ift Rosenheim-Richtlinie FE-18/1“, wie bodentiefe, öffenbare Fenster mit Öffnungsbegrenzern baurechtlich zu handhaben sind. Nach § 17 MBO gelten diese baurechtlich weiterhin als ungeregelte Bauprodukte, da hierfür bislang keine harmonisierten Produktnormen existieren. Zugleich schreiben die Landesbauordnungen ab Absturzhöhen von 1,0 Meter – in Bayern bereits ab 0,5 Meter – zwingend normgerechte Umwehrungen vor. Für den rechtskonformen Einsatz von Öffnungsbegrenzern muss der Bauherr daher eine Befreiung nach § 38 MBO erwirken und projektspezifische Genehmigungsverfahren durchlaufen, etwa über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg), eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder ein Gutachten nach MVV TB.

Als anerkannte technische Beurteilungsgrundlage dient die Richtlinie FE-18/1 (Anforderungsstufe 3). Zulassungsentscheidend ist der Nachweis einer lückenlosen Sicherheitskette für die Lastabtragung: Stoß- und Horizontallasten müssen vom Glas über den Flügel, die Beschläge und den Öffnungsbegrenzer bis in den Blendrahmen und den tragenden Baukörper sicher abgeleitet werden. Ergänzend verlangen die Prüfkriterien konstruktive Vorgaben wie funktionale Redundanz, abschließbare oder gesicherte Entriegelungen sowie optische Betriebszustandsanzeigen. Da der dauerhaft sichere Betrieb verbindliche Betreiberpflichten mit regelmäßigen Inspektionen, Wartungsintervallen und Nutzereinweisungen umfasst, ist eine frühzeitige Koordination zwischen Bauherren, Planern, Genehmigungsbehörden und ausführenden Betrieben für die Genehmigungsfähigkeit erforderlich.

Schallschutz von Fenstern: Neuerung bei Kenngrößen und Nachweisen

Bernd Saß (ift Rosenheim) informierte in seinem Bericht „Aktuelles zum Schallschutz von Fenstern – Neuerungen bei Kenngrößen und Nachweisen“ über die relevanten Änderungen in der neuen DIN 4109. Interessant sind die Hilfen durch die erweiterte Bauteilsammlung für schalldämmende Bauteile und die Umstellung der Anforderungskenngröße für Außenbauteile von Rw auf Rw+C bzw. Rw+Ctr , die Fallunterscheidung nach Außenlärmart und die Berücksichtigung von Tag- und Nachtzeitraum, bei der für schlafgenutzte Räume zusätzliche Grenzwerte festlegt werden. Für Fensterhersteller erfordert dies den Ausweis vollständiger Prüfdaten mit Rw+Ctr, nach EN 14351-1, da pauschale Dezibel-Angaben nicht mehr zulässig sind.

Parallel wird der Bauteilkatalog in DIN 4109-35 signifikant erweitert: Die Tabellenwerte für Isolierglas wachsen von 19 auf 41 Konstruktionen an und enthalten auch Dreifachverglasungen. Die Ergebnisse von ift-Forschungsprojekten finden nun Eingang in die Norm, darunter Kennwerte für opake Fassadenpaneele, Bauteilfugen in kritischen Einbaulagen sowie den temporären nächtlichen Schallschutz durch geschlossene Rollläden. Ebenso sind Hinweise zum Zielkonflikt zwischen Schallschutz und Barrierefreiheit bei niveaugleichen Schwellen sowie praxisnahe Tabellen zur kombinierten Abschätzung von Wand- und Fenstersystemen enthalten.

Typische Schadensfälle – und wie sie sich vermeiden lassen

Henner Klaas (ö.b.u.v. SV im Auftrag des ift Rosenheim) stellte aktuelle Schadensfälle im Fensterbau inklusive praxistauglicher Lösungsansätze vor. Der aktuelle VHV-Bauschadenbericht 2025/26 zeigt überdeutlich, dass der Bereich Fenster und Fassade mit rund 40 Prozent aller erfassten Schäden den Spitzenreiter im Hochbau bildet. Hauptursachen sind Montage- und Ausführungsfehler (zirka 33 Prozent) sowie Kommunikations- und Schnittstellenprobleme (zirka 28 Prozent), die zusammen mehr als 61 Prozent aller Fälle verantworten. Als Risiko-Hotspots erweisen sich die Baukörperanschlüsse, wobei Feuchteschäden das Schadensbild dominieren. Typische Ausführungsfehler betreffen mangelhafte äußere Schlagregendichtungen an Fensterbänken, unzureichende innere Luftdichtungen sowie bauphysikalische Wärmebrücken bei komplexen Konstruktionen wie Übereck-Verglasungen. Fehlende oder mangelhafte Lüftungskonzepte führen zudem zu erhöhtem Dampfdruck, Tauwasser und Schimmelbildung im Fensterfalz sowie zu Korrosions- und Holzschäden.

Am Beispiel einer modernen neugebauten Villa wurden die vielfältigen Schäden anschaulich gezeigt. Die Lösungen für eine schadensfreie Montage sind alle bekannt und im Montageleitfaden vom ift Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft detailliert und anschaulich beschrieben. Aber es fehlt an der Umsetzung in Form einer sorgfältigen Detail- und Montageplanung, Lüftungs- und Montageplanung sowie eine klare gewerkeübergreifende Absprache auf der Baustelle. Das alles ist nur machbar mit qualifiziertem Montagepersonal.

Themenblock Zukunft Bau: Fassaden, die sich an äußere Einflüsse anpassen

Prof. Dr,- Ing. Lucio Blandini (ILEK, Uni Stuttgart) spannte in seinem Vortrag „Die Zukunft der Fassade – Ressourcen-, klima- und kreislaufgerecht“ einen Bogen über faszinierende Fassadenprojekte. Anhand aktueller Beispiele zeigte er, wie sich die Gebäudehülle von einer statischen Barriere zu einem dynamischen, kreislaufgerechten und klimaaktiven System entwickelt. Im Mittelpunkt standen adaptive Fassaden und Tragwerke, wie sie an einem Versuchshochhaus erprobt werden. Durch aktive Dämpfungssysteme, adaptive Textilien und schaltbare Flüssigkristall-Verglasungen reagieren Hüllflächen in Echtzeit auf äußere Einflüsse, um solare Lasten und Energieverbräuche zu steuern.

Ein weiterer zentraler Innovationsbereich ist das zirkuläre Bauen nach dem Prinzip „Design for Disassembly“. Parametrische Planungen und digitale Materialdatenbanken ermöglichen den sortenreinen Rückbau sowie die Wiederverwendung von Komponenten. Ergänzend bieten hydroaktive Leichtbaufassaden („HydroSKIN“) durch gezielte Regenwasserspeicherung und Verdunstungskühlung neue Ansätze zur Hitzeminderung im urbanen Raum. Für die Sanierung bestehender Gebäude bieten vorkonfektionierte Systeme (Modulares Bauen) erhebliche Einsparpotenziale. Die Kombination von Holztafelelementen mit Aerogel-Kork-Dämmung, Blähglas-Leichtbetonpaneelen mit integrierter Photovoltaik-Thermie (PVT) sowie Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit Vakuumverglasung ermöglichen geringe Wanddicken mit hohen Dämmwerten. Das Ziel ist Leichtbau, Digitalisierung und geschlossene Stoffkreisläufe für Neubau und Bestand industriell skalierbar zu machen.

Zirkuläres Bauen mit Fenstern und Türen

Norbert Sack (ift Rosenheim) berichtete in seinem Referat „Zirkuläres Bauen mit Fenstern und Türen – Mehr als nur Recycling von Rohstoffen“ über den Stand eines laufenden Forschungsprojekts des ift Rosenheim. Hintergrund ist, wie die neuen Anforderungen der Bauproduktenverordnung und EmpCo-Richtlinie im Fenster- und Türenbau praxistauglich umgesetzt werden können. Denn es geht nicht mehr nur um Materialrecycling, sondern um ganzheitliche Zirkularitätskonzepte, die künftig rechtssicher nachgewiesen werden müssen. Hierfür ist die Entwicklung geeigneter Zirkularitätsdeklarationen (CPD) auf Basis internationaler ISO-Standards notwendig.

Das zentrale Kriterium ist es, die Verlängerung der Nutzungsphase nach dem 9R-Modell mittels einer Reparierbarkeit konstruktiv sicherzustellen – insbesondere durch den Austausch von Dichtprofilen, Beschlägen und Verglasungen. Hierfür müssen Ersatzteile für die erklärte Lebensdauer verfügbar sein und die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionalität garantiert werden – ähnlich wie bei der Autoreparatur. Problematisch ist beispielsweise die unterschiedliche, normativ angenommene Lebensdauer von Rahmenkonstruktionen aus Holz, Kunststoff oder Aluminium mit 50 Jahren im Vergleich zu Mehrscheiben-Isoliergläsern und Beschlägen mit 30 Jahren. Hier besteht weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ein direkter Wiedereinsatz (Re-Use) gebrauchter Fenster bleibt hingegen baurechtlich und praktisch schwierig, denn fehlende Normung, individuelle Maße, unklare Leistungseigenschaften im Alterungsprozess sowie eine unzureichende Rückbaulogistik erschweren eine standardisierte Zweitverwendung erheblich.

Themenblock Sicherheit und Resilienz: Zeitgewinn durch mechanischen Einbruchschutz – SmartHome-Lösungen als Frühwarnsystem

Josef Moosreiner (Bayerisches LKA) analysierte in seinem Bericht „Einbruchschutz macht jetzt die Elektronik – wirklich? – Ganzheitliche Sicherungskonzepte aus Sicht der Polizei“, wie Immobilienbesitzer sich gegen neue Bedrohungsszenarien wirksam schützen können. Angesichts von 321 Sabotagefällen im Jahr 2025 und dem neuen KRITIS-Dachgesetz für zirka 2.000 Infrastrukturbetreiber gewinnt baulich-technischer Schutz spürbar an Bedeutung. Polizeiliches Kernziel ist der Zeitgewinn, bei der die physische Barriere Angreifer so lange aufhält, bis die Sicherheitskräfte intervenieren können. Für Fenster und Türen wird die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 empfohlen. Deshalb basiert ein wirksames Schutzkonzept zunächst auf mechanischem Widerstand; Elektronik und SmartHome-Anwendungen können ergänzende Frühwarn- oder Kontrollfunktionen bieten, aber keine Taten verhindern.

Sepp Moosreiner. - © Metzger

Sinnvoll ist elektronische Meldetechnik nur, wenn Anlagen mindestens der Klasse B bzw. DIN VDE 0833 Grad 3 entsprechen und direkt auf eine ständig besetzte Leitstelle aufgeschaltet sind. SmartHome-Komponenten sind eher kritisch zu sehen, da die Zuverlässigkeit nicht gesichert ist und die gern beworbene Alarmierung per Handy schon beim Besuch im Einkaufsmarkt oft versagt. Bei baulichen Nachrüstungen, etwa durch Querriegelschlösser an Türen, entscheidet die solide Montage über die Funktion, bei der die Befestigungen in der Wand von einem Fachbetrieb bewertet werden sollten.

Sicherheit gegen Umweltkatastrophen und Vandalismus

Robert Krippahl (ift Rosenheim) zeigte im Anschluss, wie sich die physische Sicherheit von Gebäuden gegen Umweltkatastrophen und Vandalismus mit geeigneten Bauprodukten verbessern lässt und welche Nachweise dafür notwendig sind. Angesichts milliardenschwerer Schäden fordern Versicherer die feste Verankerung des Schutzziels „Extremwetterschutz“ in den Bauordnungen sowie einen „Naturgefahrenausweis“. Politisch ist für Anfang 2027 ein Gesetzentwurf zur Ausweitung der Elementarschadenversicherung angekündigt, während KRITIS-Betreiber nach § 30 BSIG bereits heute gesetzlich zu präventiven Risikomanagementmaßnahmen verpflichtet sind.

Zur technischen Bewertung von Gebäudehüllen etablieren sich standardisierte Prüfverfahren wie die ift-Richtlinie FE-07/3 „Hochwasserschutz“. Diese stuft Fenster, Türen und Fassaden nach einem 24-stündigen Wasserstandstest von hochwasserbeständig bis hochwasserdicht ein. Ergänzend klassifizieren Prüfvorgaben nach ISO 16316 für Hurrikans sowie das Hagelregister (Klassen HW 1 bis 5) gegen Hagelschlag. Eine Risikoabschätzung von Gebäuden auf Flurkartenebene sowie die Listung zertifizierter Bauteile können nach erfolgreicher Prüfung im herstellerübergreifenden Bauteilregister der Naturgefahren-Plattform gelistet werden (www.elementa.org). Zunehmend rücken aber auch Sabotage und Vandalismusschutz in den Fokus. Da Tätergruppen im Gegensatz zu Einbrechern oft in Gruppen mit massiver Zerstörungswut und improvisierten Werkzeugen wie Gehwegplatten oder Brechstangen agieren, definiert die ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismus“ spezifische Anforderungsprofile. Geprüft werden der Widerstand gegen gewaltsames Eindringen (Klassen FE 1 bis 5), Projektilwürfe (TP) sowie der Schutz gegen Brandsätze und Brandbeschleuniger (TP-LS). Damit lässt sich der Schutz gefährdeter Immobilien an Bahnhöfen, Innenstadtbereichen und im Umfeld von Veranstaltungsorten verbessern.

Themenblock Projekte: Fenster- und Fassadenerneuerung unter Denkmalschutz

Prof. Dr. Andreas Putz (TUM) zeigte in seinem Vortrag „Fenster- und Fassadenerneuerung unter Denkmalschutz“, welche Chancen sich für qualifizierte Fenster- und Fassadenbauer ergeben. Der Fokus lag dabei auf Hochhausfassaden zwischen 1950 und 1989. Der sinnvolle Erhalt und die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Fassaden erfordern einen fundierten Ausgleich zwischen Denkmalschutz, Bauphysik und Wirtschaftlichkeit. Während eingetragene Baudenkmäler rund drei Prozent des deutschen Gebäudebestands ausmachen, gelten weitere 30 Prozent als besonders erhaltenswerte Bausubstanz.

Moderator Roland Fischer (ift) und Prof. Andreas Putz. - © Metzger

Vor allem die Nachkriegsmoderne prägt das Bauvolumen, denn mehr als 50 Prozent der Wohngebäude (1950 bis 1989) und zirka 57 Prozent der Nichtwohnbauten (1949 bis 1994) entstammen dieser Ära. Das größte energetische Sanierungspotenzial liegt bei Fenstern mit unbeschichtetem Isolierglas der Baujahre 1978 bis 1995 mit zirka 168 Millionen Fenstereinheiten. Oft lässt sich dies durch einen Glasaustausch realisieren, da die Rahmenkonstruktionen eine Lebensdauer von 50 Jahren und mehr aufweisen. Statt eines Komplettaustauschs der Fassade, der nicht im Sinne des Denkmalschutzes ist, setzt eine nachhaltige Sanierung auf Reparatur, Ertüchtigung und gezielten Teilersatz. Die Erfahrung mit etlichen Instandsetzungen von Vorhangfassaden zeigt, dass die thermische Ertüchtigung der demontierten originalen Konstruktionen in der Werkstatt und anschließender Montage möglich ist. Entscheidend für den Praxiserfolg sind fundierte Bestandsanalysen, bauphysikalische Simulationen, 1:1-Mock-ups sowie langfristige Erhaltungspläne, um den denkmalgerechten Substanzerhalt pragmatisch mit modernen Komfort- und Effizienzanforderungen zu vereinen.

Praxiswissen: Runderneuerung historischer Kastenfenster

Detlef Timm (Hans Timm Fensterbau) zeigte dann anhand von Praxisbeispielen, dass eine „Pinselsanierung“ nicht langlebig ist und wie denkmalgeschützte Kastenfenster energetisch und dauerhaft fachgerecht saniert werden können. Denn die fachgerechte Runderneuerung historischer Holzkastenfenster – von denen zirka 30 Millionen im deutschen Gebäudebestand existieren – ist eine ressourcenschonende und bauphysikalisch hochwertige Alternative zum Komplettaustausch. Eine dauerhafte Instandsetzung nach dem aktualisierten VFF-Leitfaden HO.09 basiert auf der vollständigen Entfernung der Oberflächenbeschichtung, der Reparatur von Schadstellen im Holzprofil und einer neuen Oberfläche mit einem geeigneten Beschichtungssystem, die häufig an Kleinproben getestet werden muss.

Bewährt hat sich eine lösemittelhaltige Grundierung mit guter Haftung auf dem oft harzreichen Altholz und Beschichtung mit modernen elastischen und diffusionsoffenen Lacken. Reine Ölfarben sind wegen mangelnder Elastizität und kurzer Wartungsintervalle ungeeignet. Die Schlagregendichtheit kann durch erneuerte Falzprofile, elastische Dichtstoffe und moderne Dichtprofile verbessert werden. Wichtig ist, dass der Zwischenraum durch gezielte Belüftungsfräsungen am Außenflügel belüftet wird, um Tauwasserbildung im Kastenraum zu verhindern. Durch den Einbau von Wärmeschutz- oder Vakuum-Isolierglas (VIG) beim Innenflügel kann der Wärmedurchgangskoeffizient auf bis zu 0,91 W/m²K verbessert werden. So kann die denkmalrelevante Ansicht des Außenflügels erhalten bleiben. Gleichzeitig steigt das Schalldämm-Maß von 27 bis 31 Dezibel auf bis zu 46 Dezibel, und eine Einbruchhemmung bis zur Klasse RC2 ist realisierbar. 

Themenblock Glas für Fenster und Fassade: Dünnglas im Praxischeck

Michael Elstner (ift Rosenheim) informierte zum aktuellen Sachstand von dünnen Gläsern und gab einen Überblick über Produkte und geeignete Anwendungen. Der Trend zu großformatigen Fenstern und schweren Dreifach-Isoliergläsern stößt an Montage- und Belastungsgrenzen. Dünnglas mit Dicken von 0,1 bis 2,0 Millimeter sowie Vakuum-Isoliergläser (VIG) bieten hier signifikante Gewichts- und Bauraumreduktionen. Auch bei Sicherheitsgläsern lassen sich Gewichtseinsparungen von mehr als 40 Prozent erzielen. Im Sanierungsbereich ermöglicht VIG beispielsweise einen Ug-Wert von 0,7 W/m²K bei lediglich 6,7 Millimeter Gesamtdicke und 17,5 kg/m² Flächengewicht im Vergleich zu 30 kg/m² bei konventionellem Dreifachglas.

Normativ sind nach DIN 18008 Gläser kleiner zwei Millimeter Scheibendicke ein ungeregeltes Bauprodukt. Bei einer Mittelscheibe im Dreifachglas mit weniger als zwei Millimeten (etwa 0,5 Millimeter Borosilikatglas) darf der rechnerische Tragfähigkeitsnachweis vereinfacht wie bei einem Zweischeiben-Isolierglas unter Ansatz des gesamten Scheibenzwischenraums erfolgen, da die mittlere Scheibe statisch kaum zur Lastabtragung beiträgt. Trotz der Vorteile von Dünnglas bestehen verarbeitungstechnische Herausforderungen. Die hohe Verformung dünner Scheiben verlangt angepasste Hebe- und Schneidtechnologien, da Standard-Sauganlagen oft ungeeignet sind. Zudem ist thermisches Vorspannen kaum möglich und chemisches Härten via Ionenaustausch kostenintensiv. Dennoch eröffnen Dünngläser – etwa in Kombination mit additiver Fertigung oder gebäudeintegrierter Photovoltaik – neue Spielräume für ressourceneffiziente Gebäudehüllen.

In naher Zukunft: Eurocode 10 löst DIN 18008 ab

Prof. Dr.-Ing. Ruth Kasper (TH Köln) widmete sich dem Thema „Glasbemessung im europäischen Kontext – Eurocode 10 versus DIN 18008“, damit sich die Branche frühzeitig auf die neuen und genaueren Bemessungsregeln einstellen kann. Diese sind möglich, da die Architektur immer kühnere Glaskonstruktionen fordert. Die DIN 18008 „harmonisiert“ Regelwerke auf nationaler Ebene. Im Wesentlichen wurden gängige Konstruktionen verallgemeinert und auf Grundlage von zahlreichen Versuchsergebnissen beschrieben. Durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und allgemeine Bauartgenehmigungen (abP und aBg) wurde die Anzahl der Zustimmungen im Einzelfall erheblich reduziert. Mit der Einführung des Eurocode 10 (DIN EN 19100) wird die Glasbemessung europaweit vereinheitlicht; die Normenreihe löst im Frühjahr 2028 die bisherige DIN 18008 ab.

Das zentrale methodische Element des Eurocode 10 sind die Grenzzustandsszenarien (Limit State Scenarios, LSS 0 bis 3). Diese regeln das Trag- und Verformungsverhalten im ungebrochenen Zustand (ULS, SLS), während des Versagens (FLS) sowie das Resttragverhalten nach Glasbruch (PFLS). Im Fensterbau deckt LSS-0 unkritische Standard- und Festverglasungen ab, während absturzsichernde Elemente mindestens LSS-1 erfordern. Sicherheitsbeiwerte werden über die Versagensfolgeklassen (CC0 bis CC4) der übergeordneten EN 1990 definiert. Rechtliche Schnittstellen bleiben jedoch bestehen, denn Kriterien zum Verletzungsschutz sowie der Nachweis gegen thermischen Glasbruch sind im Eurocode 10 nicht abschließend geregelt und obliegen weiterhin nationalen Vorgaben. Um den Berechnungsaufwand in der Planung handhabbar zu gestalten, wird an praxistauglichen Bemessungshilfen („Easycode“) für den Fensterbau gearbeitet.

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