Im Bestand lässt sich ein geplantes Anschlussdetail nicht immer unverändert umsetzen. Wolfgang Jehl vom ift Rosenheim und der Sachverständige Marc Schütt erklären, wann Sonderlösungen technisch vertretbar sind – und woran Betriebe erkennen, dass sie besser stoppen, nachplanen und dokumentieren müssen.

Ob auf der Baustelle, in Angeboten oder im Vertrieb: Der verkürzte Begriff RAL-Montage gehört zum festen Vokabular der Fensterbranche – oft verbunden mit der Vorstellung, dass sich fachgerechte Montage auf ein vorgegebenes Dreiebenensystem, eine bestimmte Folienkombination oder einzelne Dichtprodukte reduzieren lasse. Genau diese Sichtweise greift jedoch zu kurz.
"Der Leitfaden zur Montage (LzM) beschreibt die fachgerechte Montage nach den anerkannten Regeln der Technik – also Anforderungen, die jeder beachten muss, der montiert", sagt Wolfgang Jehl, Hauptverfasser des Montageleitfadens und Produktmanager beim ift Rosenheim. Der Begriff RAL-Montage werde hierfür vielfach als Synonym verwendet. Daraus folge aber nicht, dass alles unzulässig sei, was im Leitfaden nicht ausdrücklich dargestellt werde. Jehl verweist darauf, dass sich die Vielfalt der tatsächlichen Baustellensituationen nicht zu 100 Prozent in einem Leitfaden abdecken lasse. Für Fälle außerhalb der beschriebenen Standards bleibe deshalb fachlicher Sachverstand erforderlich.
Gerade im Gebäudebestand spielt das eine Rolle. "Dort treffen geplante Anschlussdetails regelmäßig auf unebene Laibungen, unbekannte Befestigungsgründe, zurückspringende Brüstungen oder ungeklärte Schnittstellen zu anderen Gewerken", erläutert Marc Schütt, ö.b.u.v. Sachverständiger im Tischlerhandwerk. Ein Standarddetail lasse sich deshalb nicht immer unverändert übertragen. Entscheidend sei, ob die notwendige Anpassung technisch geplant, fachlich bewertet und nachvollziehbar dokumentiert wird – oder ob nur mit den gerade verfügbaren Materialien improvisiert wird.
