Kann die Künstliche Intelligenz (KI) helfen, die praxisorientierten Grundfragen bei Problemen in der Verglasungstechnik und im Fensterbau zu klären? Wohin führt der Beurteilungsweg? Ein Gastbeitrag des Sachverständigen Eberhard Achenbach.

In der gegenwärtigen Zeit stellt man sich die Frage, ob man die Künstliche Intelligenz (KI) als ein solches Hilfsmittel einsetzen kann, um die Fachtechnik und die juristischen Annahmen bei den Ausführungen von Bauleistungen zu beantworten. Dabei stellt sich die Ausgangsfrage, ob eine computergesteuerte Analyse überhaupt intelligent sein kann, oder muss man es nicht Künstliche Digitalisierung (KD) heißen?
Menschliche Intelligenz muss Ergebnisse der KI hinterfragen
Denn eine Intelligenz kann man nicht von einem Rechennachweis oder Planungsvorgabeverfahren abverlangen, wenn man Daten und Fakten nach dem Algorithmusvorgang eingibt und abfragt. Man gelangt dann möglicherweise zu einem Ergebnis, welches man hoffentlich nicht ohne Hinterfragung übernimmt.
Die menschliche Intelligenz hat zu hinterfragen, dies gelingt nicht der KI, denn hierbei handelt es sich um ein binäres Grundsystem ohne Sinne. Wie soll man beispielsweise eine Verklotzungsausführung von einem computergesteuerten Hilfsinstrument bewerten lassen oder einen Glasbruch analysieren, wenn eine mechanische Anlage nicht intelligent ist?
Bewertung nach statistischem Grundmuster
Man kann nur nach einem statistisch aufbauendem Grundmuster etwas bewerten und dann kommt dies als Aufgabe auf den Programmierer zu, der nur das binäre System mit der entsprechenden Statistik kennt.
Er muss sich also die Frage stellen, wendet man bei der Eingabe von Zahlen, Fakten und Analysen die stochastische oder die deterministische Statistik an, um ein Ergebnis auszuwerten? Soll man abschließend dem Ergebnis aus dem Computer mehr vertrauen als der persönlichen jahrelangen menschlichen Praxiserfahrung und erst abschließend die Zusammenhänge bewerten? Darf man ungefiltert ein Ergebnis aus dem statistischen Bewertungsergebnis der Künstlichen Intelligenz so 1:1 übernehmen und anwenden oder sollte man nicht seine persönliche Intelligenz einsetzen?
Einbau von Brüstungsgläsern
Man stelle sich doch einmal folgenden Praxisfall vor, der beispielsweise den Einbau von Brüstungsgläsern im Balkon eines Einfamilienwohnhauses betrifft. Dort findet man vor, dass entgegen der DIN 18008-3 „Glas im Bauwesen; punktförmig gelagerte Verglasungen“ die punktuelle Klemmhalterung nicht so ausgeführt wurde, wie dies in dieser technischen Berechnungsvorgabe und Beschreibung vorgegeben und beschrieben wurde.
Nach der Faktenvorgabe stimmt man mit der bauaufsichtlichen Vorgabe der DIN 18008 nicht überein, daraus ergibt sich eine Abnahmeverweigerung und die Zahlung der ausgeführten Leistung wird verweigert. Dieser computergesteuerten Analyse steht die Tatsache gegenüber, dass seit Jahren solche Brüstungsverglasung mit einem angeblich zugelassenen Befestigungssystem ausgeführt werden, und es sind keine Schadensfälle bei der zu bewertenden Bauausführung bekannt. Wie soll man sich verhalten? Soll die ausführende Fachfirma durch eine solche Annahme in die Insolvenz getrieben werden und was antwortet in diesem Falle die KI?
Anschaulicher ist auch der Fall bei der visuellen Beurteilung von Zuständen auf den Glasoberflächen, wenn diese verkratzt wurden. Soll man von dem Betrachtungsabstand ein Meter oder drei Meter ausgehen? Und wie urteilt dann die programmierte KI? Kann man dies überhaupt erwarten?
Visuelle Beurteilung von Kratzern an der Glasoberfläche
Es müsste doch eigentlich heißen: Künstliche Digitalisierung (KD), denn die kennt nur zwei Zustände – An und Aus oder 0 und 1 (binäres System). Die Intelligenz sollte man den Menschen überlassen, der die Abschlussbewertung in solchen Schadensfällen durchzuführen hat. Und somit kommt man zu einer möglichen abschließenden Logik, dass bei einem Rechtsstaatssystem, in dem wir leben, die Demokratie mit einzubeziehen ist und man sollte nicht blind der juristisch geschulten Bürokratie und der angeblich unverrückbaren Technokratie vertrauen. Denn die Gewaltenteilung in der rechtsstaatlichen Demokratie kennt noch die intelligente Auseinandersetzung des Legislativen- Exekutiven und Judikativen Standpunktes und deren Bewertungen. Also ein in sich geschlossenes Denksystem.
Geeignet für die Analyse handwerklicher Leistung?
Anhand der nachfolgenden exemplarischen Ausführungsleistungen kann man die Komplexität und die Grundproblematik darlegen, wenn man nur noch das technische Regelwerk, deren Abschnitte und die Einführung in die Computersprache heranzieht, um die handwerkliche Leistung, auch im Schadensfall, zu analysieren.
Verglasungssystem und Baukörperanschluss
Häufig kommt es bei Bauabnahmen zu den Grundsatzfragen, ob man bei der Betrachtung den Abstand von einem oder drei Meter zu übernehmen hat oder ob die Vorgabe des Bauherrn zu übernehmen ist, der die Beanstandungsstellung unmittelbar bei direkter Ausleuchtung bewertet und dann den Austausch verlangt. Nach Fertigstellung bzw. nach dem Einbau der Isolierglaseinheiten wird in Einzelfällen nachgefragt, ob über die äußere Abdichtungsebene Wasser in den Glasfalzgrund eindringen darf. Man sollte doch davon ausgehen, dass über Entwässerungsöffnungen in Form von Löchern oder Schlitzen das Wasser den Weg nach außen finden wird. Oder darf dies nicht der Fall sein, da es sich hierbei um Dampfdruckausgleichöffnungen handelt? Und wie ist der fachgerechte Baukörperanschluss auszuführen, wenn man die bauliche Innenabdichtung zu bewerten hat? Muss die Folie innen geklebt werden, auch wenn kein Luftaustausch über den Baukörperanschluss erfolgt, da der Innendruck (Pi) nicht größer als der Außendruck (Pa) ist? Und warum waren die Baukörperanschlussfugen seit den 70er-Jahren nicht mit einer Folie abgedeckt und zeigen auch nach der jahrzehntelangen Belastung von der Raumluftfeuchte her keine Feuchteschäden?
Kennzeichnung von Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und Isolierglas
Was versteht man unter der dauerhaften Kennzeichnung von ESG oder Isolierglas? Wenn solche Kennzeichnungen nur als angenommene „Ätzung“ deklariert wird und eine abweichende Methode keine Anerkennung findet, muss man dann das bereits eingebaute Glaserzeugnis wieder ausbauen und ersetzen?
Oberflächenbeschädigungen auf Glas
Wie soll man Kratzer auf ESG-Glasoberflächen bewerten, wenn in der Bauaufsichtlichen Vorgabe eine Beschädigung von 15 Prozent bzw. 5 Prozent im Glasvolumen beschrieben wird, die man gegebenenfalls als zulässig ausmacht. Oder ist bereits die Sandstrahl- und Ätztechnik bei der Glasveredlung eine Beschädigung, die danach nicht zulässig ist?
Beschlagtechnik und Verklotzung
Ist eine Bedienbarkeitskraft von 100 Newtonmeter (10 kg bei einer Hebellänge 1 m) nur im Fensterneuzustand oder auch nach der Alterungsabnutzung zugrunde zu legen? Ist bei der Bodenschwelle immer von einer 0 Zentimeter Höhe bzw. maximal 20 Millimeter auszugehen, um eine Stolperkante zu vermeiden? Wie sollte man die Forderung erfüllen, dass eine Glaskante beim Einbau und der Verklotzung nicht überbeansprucht wird und wann liegt dieser Zustand vor?
Glasbruch
Gibt es eigentlich einen „Temperatur- bzw. Schlagschatten“ - Bruch oder gibt es nicht einen kausalen Zusammenhang mit dem Glaskantenzustand, der Glashalteleistenbefestigung, der Verklotzung, der Temperaturdifferenz und der Veränderung der Glaskantenfestigkeit? Diese Denkansätze bei der Beurteilung von Schadensfällen bei bzw. nach Bauabnahme stellen sich häufiger als man annehmen kann.
Ein solcher Fragenkatalog ließe sich unendlich fortsetzen, wenn man zu solchen Fragestellungen keine eindeutigen Lösungen erarbeitet kann und will. Dann endet dies in der Dystopie. Und dann soll man bei der künstlichen Intelligenz die Antwort finden?
Hilfestellung bei der Analyse gemäß persönlicher Erfahrung und theoretischem Wissen
Wird bei der Anfrage über Chat GPT im Computersystem dann nicht ein algorithmisches Ergebnis nach der statistischen Grundlagenbewertung ausgeworfen, dann steht man ratlos davor, oder? Sollte man diesem Ergebnis dann ohne Nachfragen vertrauen? Oder sollte man zukünftig grundsätzlich nur von einer Hilfestellung der KD (Künstlichen Digitalisierung) ausgehen und doch eher seine persönliche Erfahrung aus der Praxis und der angeeigneten Theorie mit einsetzen, um solche Vorgänge zu analysieren und abschließend zu bewerten?