Fenster und Fenstertüren Richtlinien für Beschläge überarbeitet

Die Richtlinien für Beschläge für Fenster und Fenstertüren für Endanwender (VHBE) sowie zum Produkt und zur Haftung VHBH sind ab sofort in einer überarbeiteten Version verfügbar. Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge stellt sie auf ihrer Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Die Richtlinie VHBH ist auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge in 25 Sprachen verfügbar. - © Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Die Richtlinie "Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Vorgaben und Hinweise zum Produkt und zur Haftung" (VHBH) richtet sich an die Anwender von Beschlägen für Fenster und Fenstertüren. Der Fensterhersteller erhält damit wichtige Informationen zu Anforderungen und verbindliche Anweisungen zum Umgang mit den Beschlägen bei der Weiterverarbeitung. Die Richtlinie zeigt zudem verbindliche Vorgaben auf, um die Einhaltung der Instruktionspflicht bis hin zum Endanwender zu gewährleisten.

Die Richtlinie "Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Vorgaben und Hinweise für Endanwender" (VHBE) gibt den Anwendern von Fenstern und Fenstertüren wichtige Informationen zur Bedienung und der Pflege der Bauelemente und den darin verbauten Beschlägen. Die VHBE wird somit dem Hersteller der Bauelemente in Hinblick auf die Weitergabe der relevanten Informationen an seine Kunden, letztendlich den Endanwendern, zur Verfügung gestellt. Zu den Lesern der Richtlinien VHBE und VHBH zählen somit neben den internationalen Mitgliedern der Gütegemeinschaft auch deren Kunden und Endanwender.

Auf den neuesten Stand gebracht

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge hat nun in Zusammenarbeit mit dem ift Rosenheim und dem Verband Fenster + Fassade (VFF) diese beiden Richtlinien überarbeitet und dabei auf den neuesten Stand gebracht.

So wurde sowohl in der VHBE als auch in der VHBH die Beschreibung in Abschnitt 2.2, wie die Vorgaben durch Fensterhersteller und Endanwender zu beachten sind, angepasst. Des Weiteren wurden die Hinweise zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen in Abschnitt 2.2.7 überarbeitet und die Vorgaben für den Abschluss von Wartungsverträgen in Abschnitt 7.4.1 geändert. Zudem gibt es nun einen Verweis auf die Informations-Schrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen (ISAB) der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge.