
Jan Eiermann, technischer Berater im Fachverband GFF BW, referierte auf den GFF-Praxistagen über konstruktive Schnittstellen im Fensterbau und sagte, was erfolgreiches Management mit Kommunikation zu tun hat. Anlass für dieses Thema war die gemeinsame Richtlinie der Verbände zu Anschlüssen an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämmverbundsystemen und Trockenbau, an der der GFF BW mitwirkt. Die Richtlinie befand sich zum Zeitpunkt der GFF-Praxistage noch in der Einspruchsphase, weswegen er die Inhalte leider noch nicht zur Verfügung stellen konnte. Eiermann gab während seines Vortrags jedoch Einblicke in seine Arbeit und zeigte anhand vieler Beispiele aus der Praxis, mit welchen Schwierigkeiten sich die Branche bei der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken auseinandersetzt. So nannte der Fachmann Aspekte wie Streitigkeiten bei der Leistungsabgrenzung und -zuordnung, die Beschädigung bereits erbrachter Bauleistungen durch Nachbargewerke oder das Überziehen von Ausführungs- und Fertigstellungsterminen. „Die Gewerke auf den Baustellen kämpfen eher gegeneinander, statt miteinander zu arbeiten“, resümierte er. Als Beispiel für einen Streitfall zwischen zwei Gewerken nennt Eiermann Folgendes: Bei einem Objekt wurde ein neuer Estrich gelegt, außerdem wurde eine Hebeschiebe-Tür aus Holz eingesetzt. Für die richtige Estrichtrocknung schrieb der Hersteller vor, dass erst nach 24 Stunden das Fenster gekippt und erst zwei Tage später gelüftet werden dürfe. „Dann ist aber halt mein Holzfenster am Arsch“, beschrieb Eiermann drastisch die mögliche Konsequenz. So habe es sich im Übrigen auch bei einem Fall zugetragen. Eine Lösung hätte darin bestanden, auf dieses Problem bereits bei der Planung einzugehen und mögliche Schutzmaßnahmen, die in jedem Gewerk anders definiert sind, durchzusprechen. Der Schlüssel für eine gute Zusammenarbeit insbesondere bei Fällen wie diesen sei Kommunikation. Diese gelinge immer besser, wenn man bereits mit Betrieben aus Nachbargewerken zusammengearbeitet hat, aber das sei nicht immer möglich. Dennoch solle der Fensterbauer eine geregelte Kommunikation einfordern. Eiermann verwies auf § 4 der VOB/B, in dem steht, dass der Auftraggeber für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen hat und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmen regeln muss. Idealerweise ist eine einfache und direkte Kommunikation mit den Nachbargewerken möglich, um Missverständnisse und Probleme gemeinsam anzugehen. „Wenn Ihnen im Rohbau auffällt, dass irgendetwas nicht passt, dann sollten Sie Bedenken anmelden. Suchen Sie aber erst einmal das Gespräch mit den Kollegen, um Streitigkeiten und eine unangenehme Arbeitsatmosphäre zu vermeiden“, riet Eiermann. „Aber wenn z.B. der Glattstrich fehlt oder eine fehlende Laibung Umstände bereitet, dann schlucken Sie den daraus resultierenden Mehraufwand nicht einfach.“