Stellen Sie sich vor, Sie setzen als Montagebetrieb bei Arbeiten an einer Gewerbehalle Asbestfasern frei, die Umweltbehörde sperrt die Halle, so dass der Betrieb nicht arbeiten kann, und ein Gutachter stellt dann noch fest, dass die Dekontaminierungskosten höher wären als Abriss und Neubau – die Schadenshöhe: eine Million Euro. Sind Sie dafür versichert? Diese Frage stellte Paul Fuhrmann von der Signal Iduna in seinem Vortrag „Haftung und Gewährleistung im Umgang mit Asbest“. Er gab den Teilnehmern der Mitgliederversammlung Tipps, wie sie sich richtig absichern und auf welche Details sie achten sollten. „Durch kleine Fehler kann es schnell um die Existenz gehen“, sagte der Fachmann. Er erläuterte, dass generell in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein Asbestausschluss verankert ist. Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder der Versicherungsvertrag enthält keine weiteren Regelungen, und Schäden in Zusammenhang mit Asbest sind nicht versichert. Oder der Vertrag deckt die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie Sachschäden ab – meist in einer Höhe von 250.000 oder 500.000 Euro. Fuhrmann mahnte: „Lassen Sie Ihre Verträge prüfen und sparen Sie nicht am falschen Ende.“ Betriebsinhaber sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, welchen Versicherungsschutz sie im Bereich Asbest haben und welche Summe abgedeckt ist.