Das ift Rosenheim hat eine Richtlinie für Fenster mit Öffnungsbegrenzung zur Absturzsicherung erarbeitet. "Die Richtlinie FE-18/1 bringt Orientierung für Planung, Ausführung und Nachweise", teilt das Institut mit.

Der Einsatzbereich von Öffnungsbegrenzern in Fenstern reicht von der einfachen Begrenzung der Öffnungsweite über Anschlagschutz bis hin zur Absturzsicherung. In letzterem Fall gibt es laut ift etliche Unsicherheiten und Lücken bei der Definition, den normativen und baurechtlichen Regelungen sowie den erforderlichen Nachweisen.
Für Planer, Hersteller und Montagebetriebe
Den Angaben zufolge ist die Richtlinie FE-18/1 Fenster mit Öffnungsbegrenzung eine Pflichtlektüre für Planer, Fensterhersteller und Montagebetriebe, wenn Fenster auch die Absturzsicherung übernehmen sollen.
"Denn eine falsche Planung und Ausführung kann zum Baustopp, Ablehnung der Bauabnahme und hohen Haftungsrisiken führen. Eine ideale Ergänzung ist die Informationsschrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen (ISAB) der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge", heißt es in einer ift-Mitteilung.
Transparente Fassaden und bodentiefe Verglasungen, Fenster und Fenstertüren prägen die moderne Baukultur und werden von Bauherren und Architekten oft gefordert. Um das optische Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht durch Umwehrungen zu stören, werden Konstruktionen nachgefragt, bei denen öffenbare Elemente auch die Funktion der Absturzsicherung erfüllen.
"Hierbei muss die Öffnungsweite so begrenzt werden, dass ein Hindurchfallen durch einen Spalt zwischen Flügel und Rahmen oder der Mauerleibung verhindert werden kann. Allerdings gibt es hierfür bislang keine Normen oder technischen Regeln zur Bewertung", teilt das ift mit.