Glaserinnung Niedersachsen Welche Neuerungen kommen auf das Glaserhandwek zu?

Bei der Herbsttagung der Glaserinnung Niedersachsen am 25. Oktober 2019 in Lindwedel bei Hannover ging es um das Thema Arbeitssicherheit, zudem stellte sich ein neues Fördermitglied vor. Mit Spannung wurde der Vortrag von Dipl. Ing. Eberhard Achenbach zu den Neuerungen im Normungswesen erwartet.

Schlamann Autokrane ist neues Fördermitglied der Glaserinnung Niedersachsen. Im Systemverbund vermietet das Unternehmen mehr als 13.500 Geräte in ganz Deutschland. - © Friedrichs

Zu Beginn stellte Landesinnungsmeister Uwe Horn die Leistungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vor. "Als Mitgliedsunternehmen der BG Bau profitieren Sie von verschiedenen Angeboten“, sagte er. So bezuschusst die Institution mit so genannten Arbeitsschutzprämien die Anschaffung von unfallverhütenden Arbeitsgeräten. Dazu gehören u.a. Bau-Entstauber, Akku-Kreissägen, Ladehilfen oder rutschfeste Unterlegvliese. Der Prämienkatalog 2019 gibt Auskunft darüber, welche Maßnahmen förderfähig sind. Dabei ist die jährliche Fördersumme eines Unternehmens abhängig vom BG-Beitrag.

"Nutzen Sie die Angebote der BG Bau!"

Horn wies darauf hin, dass Betriebe ab dem 1. Januar 2020 keine Sprossenleitern mehr verwenden dürfen. "Aufgrund erhöhter Unfallzahlen sind dann nur noch Stufenleitern mit einer Auftrittsbreite von acht Zentimeter erlaubt", ergänzte er. "Auch diese werden von der BG bezuschusst." Zudem seien Anlegeleitern im Gerüstbau komplett verboten. Auch Ersthelferschulungen, Fahrsicherheits- und Rückentrainings sowie Seminare für Fachkräfte der Arbeitssicherheit werden von der BG Bau finanziert, sofern die Beschäftigten zur Zielgruppe des jeweiligen Seminars gehören. "Informieren Sie sich über die Angebote der BG Bau und nutzen Sie diese“, forderte Horn die Unternehmer auf.

Jährliche Unterweisung per E-Learning

Im Anschluss stellte sich Schlamann Autokrane als neues Fördermitglied vor. Im Systemverbund vermietet das niedersächsische Unternehmen mehr als 13.500 Geräte – von Arbeitsbühnen über Minikräne und Stapler bis hin zu Autokränen. Die Geräte werden kurzfristig in ganz Deutschland, Österreich und Italien zur Verfügung gestellt. Zudem hat das Unternehmen mit der System Card ein TÜV-zertifiziertes Schulungskonzept entwickelt. Der Ausweis berechtigt den Inhaber zur Bedienung von Arbeitsbühnen, Staplern und Kränen. "Das Besondere ist, dass die jährlichen Unterweisungen für Bediener per E-Learning absolviert werden können", sagte Ralf Luther, technischer Außendienst von Schlamann. So entfielen die Abwesenheit der Mitarbeiter und Anfahrtskosten.

Neuerungen bei DIN 12150 und DIN 18008

Abschließend informierte Dipl. Ing. (FH) Eberhard Achenbach, Mitglied im Technischen Informationsausschuss der Glaser-Innung Niedersachen, die Tagungsteilnehmer über Neuerungen im Normungswesen. Sein Fokus: die DIN 12150 „Glas im Bauwesen – thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas“ sowie die Ende Juli 2019 vom zuständigen Normenausschuss zur Veröffentlichung freigegebenen Teile 1 und 2 der DIN 18008.

Mehr über die Mitgliederversammlung der Glaserinnung Niedersachsen sowie den Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Eberhard Achenbach lesen Sie in der Dezemberausgabe von GFF .