Wartungsverträge: Lohnt es sich, diesen Service anzubieten?

Wartungsverträge für Fenster, Glasfassaden, Glastrennwände oder Automatiktüren erscheinen sinnvoll. Doch wie praktikabel ist diese Serviceleistung in der Praxis, wie wird diese nachgefragt und wer kann sie anbieten? GFF liefert Antworten.

neubau fenster schmuckbild dirks
Für 2022 erwarten Experten, dass der Gesamtmarkt wieder um 1,9 Prozent auf 15,6 Millionen Fenstereinheiten wächst. Hier soll neben dem Wohnbaubereich (+2,5 Prozent) auch der Nichtwohnbau leicht um 0,6 Prozent zunehmen. Das geht aus einer gemeinsamen Studie mehrerer Branchenverbände hervor, darunter VFF und BF. - © Dirks

Wie bei allem gilt: Wer sein Eigenheim pflegt und hegt, hat lange Freude an ihm. Ein richtiger Umgang wie etwa die regelmäßige Wartung beziehungsweise Instandhaltung von Fenstern und Glasfassade trägt dazu bei, dass diese weniger Reparaturen benötigen und sich länger nutzen lassen. Lohnt es sich, wenn Fachbetriebe der Kundschaft Wartungsverträge anbieten?

"Für die ausführende Firma sind solche Verträge eine zuverlässige Einnahmequelle. Je höher der Vertragsbestand, umso mehr fixe Einnahmen hat man pro Geschäftsjahr", erklärt Dennis Biller, Prokurist bei Lenderoth Service. Der Spezialist für Glasfassaden und Metallbau aus Bremen bietet für seine Produkte Wartungsverträge an. "Wir erzielen damit einen siebenstelligen Umsatz."

Biller betont, dass die Nachfrage nach Wartungsarbeiten von seinen Endkunden sehr hoch ist. Außerdem seien solche Arbeiten je nach Gewerk für den Betreiber verpflichtend.

"Das wird über entsprechende DIN- und EN-Normen geregelt“, erklärt Biller. "Dies betrifft beispielsweise die Wartung von Automatiktüren (DIN 18650/EN 16005) sowie die Wartung von Feststelleinrichtungen DIN 14677).“

Mittlerweile sind nach Angaben des Experten die Themen Barrierefreiheit und Brandschutz immens wichtig, folglich verbauen Fachbetriebe immer mehr solcher Türen. "Das führt dazu, dass das Wartungsvolumen immer weiter ansteigt."

Mehr in GFF 1/24, die Ausgabe erscheint am 9. Januar.