Kurz gefragt Walter: „Wir nutzen einen definierten Prozess“

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Gerd Walter ist Geschäftsführer von Walter Fenster und Türen in Kassel. - © Metzger

GFF: Herr Walter, wie beurteilen Sie die in der DIN 18008:2020-05 verabschiedete Regelung zu Sicherheitsglas in bodentiefen Verglasungen (Teil 1, Abschnitt 5.1.4) aus praktischer Sicht?

Walter: Die Erstellung der neuen Norm hat einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen und daher im Markt für viel Verunsicherung bei der Umsetzung und Anwendung gesorgt. Inspiriert durch unsere Nachbarländer, ist eine Regel geschaffen worden, die zuvor keine oder kaum Schadensfälle gekannt hat, dennoch ist eine mögliche Gefahrenstelle in kritischen Bereichen entschärft worden. In der Formulierung hätte ich mir mehr Eindeutigkeit gewünscht.

Sind Sie in der Praxis bereits mit dem Thema konfrontiert?

Immer wieder stehen wir vor der Lösung dieser Thematik. Sofern ein Planer in das Projekt involviert ist, weisen wir auf die Gefährdung hin und bitten um eine Entscheidung. Sobald wir die planerische Verantwortung haben, nutzen wir unsere definierten Prozesse und geben dem Auftraggeber unsere Empfehlung mit den entstehenden Kosten ab. Sofern der Bauherr unsere Empfehlung ablehnt, entsteht eine Situation, die in einem weiteren Kundengespräch gelöst werden muss.

Wie gehen Sie bei der Frage Sicherheitsglas oder nicht vor, wenn Sie die planerische Verantwortung haben?

Wir haben hierfür einen Prozess mit einem abzuhakenden Formblatt auf der Grundlage des VFF-Papiers entwickelt und wenden das an. Eine Beratungsleistung des Glaslieferanten nutzen wir ggf. nur für den Glasaufbau.

Die neue DIN 18008 ist bauaufsichtlich noch nicht eingeführt. Sie sehen die Norm nach der Veröffentlichung im vergangenen Jahr aber bereits als anerkannte Regel der Technik und wenden Sie an?

Ich schaue in die Zukunft und höre die Rechtsfrage eines Richters, ob der Inhalt der DIN damals schon Stand der Technik gewesen sei. Auf eine solche Frage ist eine gute Antwort schwierig und endet für den Handwerker oftmals nicht wie gewünscht.

Profitieren Sie von anderen Norm­anpassungen, beispielsweise beim Nachweis kleinformatiger Mehrscheiben-Isoliergläser (MIG)?

Die Nachweispflicht in der Neufassung stellt eine Erleichterung dar und führt zu geringeren Schadensfällen.