Was muss ich bei der Abnahme am Bau beachten, um als Planer und Handwerker mein Geld ohne Verzögerung zu erhalten? Diese und weitere Fragen, unter anderem zu barrierefreiem Bauen, klärten Experten in den Vorträgen des VFT-Seminars 2019.

Elf Experten-Vorträge an zwei Seminartagen: Der Verband für Fassadentechnik (VFT) hat in der 2019er-Ausgabe seines Seminars viele Informationen geliefert, die den zirka 300 Besuchern nutzwertige Vorteile für ihre Berufspraxis bescheren. GFF berichtet über die Themen Abnahme am Bau, barrierefreie Gebäudeeingänge und der Einfluss des Abstandhalters im Isolierglas auf die Fassade.
Abnahme – Tipps für die Praxis
Bis zur Abnahme ihres Werks am Bau tragen Planer und Handwerker finanzielle Risiken für die Beseitigung potenzieller Mängel und hinsichtlich einer unvollständigen Bezahlung ihrer Leistung. Deshalb haben Unternehmer und Selbstständige im Baugewerbe ein Interesse an der möglichst raschen Abnahme. Über wichtige Kernpunkte sprach Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch von der Kanzlei Dr. Koch Dorobek & Kollegen. Eine wichtige Funktion der Abnahme liegt in der Beweislastumkehr.Zunächstträgt der Auftragnehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit seiner Leistung im Verhältnis zum Auftraggeber – nach der Abnahme geht sie auf den Kunden über.
Weitere Details zum VFT-Seminar lesen Sie in der GFF -Ausgabe 1/2020.