Leitfaden der VCI-Fachverbände Hinweise zur Umsetzung der REACH-Beschränkung für Mikroplastik

Nachdem am 17. Oktober 2023 die REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (Mikroplastik) in Kraft getreten ist, haben die drei VCI-Fachverbände Deutsche Bauchemie, Industrieverband Klebstoffe und Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie Hinweise und Hilfestellungen zu deren Umsetzung veröffentlicht.

Hinweise und Hilfestellungen zur Umsetzung der Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln. - © Deutsche Bauchemie

Der gemeinsame Leitfaden soll betroffene Hersteller von bauchemischen Produkten, Dichtstoffen, Klebstoffen und Klebebändern sowie Farben, Lacken und Druckfarben dabei unterstützen, die von der SPM-Beschränkung betroffenen Rohstoffe und Produkte zu identifizieren, notwendige Pflichten abzuleiten und deren Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.

Fest geregelte Vorschriften

Die Anwendungen in den genannten Branchen unterliegen in der Regel bestimmten Ausnahmen, sodass sich die Produkte, auch wenn sie der REACH-Beschränkung unterliegen, weiterhin herstellen, vertreiben und verwenden lassen. Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender haben allerdings Pflichten zu beachten. So müssen sie ihren Kunden spätestens bis zum 17. Oktober 2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen. Dort wird erläutert, wie sich die Freisetzung von Polymermikropartikeln in die Umwelt verhindern lässt. Weiterhin müssen sie spätestens bis zum 31. Mai 2027 und von da an jährlich zum 31. Mai festgelegte Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln.

Leitfaden der VCI-Fachverbände

Aktuell gilt es für Formulierer entsprechender Produkte erst einmal die eigene Betroffenheit zu ermitteln. Da hierzu häufig nicht alle Informationen vorliegen und teilweise erst von den Rohstofflieferanten einzuholen seien, sei Handlungsbedarf gegeben. Der Leitfaden der Deutschen Bauchemie (DBC), des Industrieverband Klebstoffe (IVK) und des Verband der deutschen lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) gibt Hinweise, wie die Unternehmen vorgehen sollten, um rechtzeitig eine mögliche Betroffenheit zu klären und bei Bedarf die eigenen Pflichten zu identifizieren. Den Leitfaden können Interessierte hier herunterladen: https://deutsche-bauchemie.de/mikroplastik-leitfaden