Mehr Bürokratie statt Klarheit TSD kritisiert neue EU-Verpackungsverordnung

Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung – doch statt Klarheit droht Fachbetrieben ein Dschungel aus Leitlinien und Auslegungshilfen. Tischler Schreiner Deutschland (TSD) sieht erhebliche Defizite bei der Praxistauglichkeit der Regelungen.

Ob Versandkarton oder Transportverpackung: Die neue EU-Verpackungsverordnung wirkt sich auch auf betriebliche Abläufe im Tischler- und Schreinerhandwerk aus. - © TSD/art-pix.com

Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) formuliert neue Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle – mit dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Auch Tischler- und Schreinerbetriebe, die etwa Fenster, Möbel oder Innenausbauten verpacken und ausliefern, stehen vor zusätzlichen Anforderungen. Tischler Schreiner Deutschland (TSD) bemängelt allerdings erhebliche Defizite bei der Praxistauglichkeit der Regelungen.

Komplexes Regelwerk sorgt für Unsicherheit

Nach Einschätzung von TSD fällt die Verordnung unnötig komplex aus. Zahlreiche Anforderungen seien erst durch ergänzende Leitlinien, Auslegungshilfen und FAQ-Dokumente verständlich. Das führe zu wechselnden Interpretationen und immer wieder neuen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Zusätzlich flankiert in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) die europäische Verordnung. Für die Betriebe entstehe dadurch ein weiterer Informations- und Prüfaufwand, um die jeweils geltenden Anforderungen einordnen und rechtssicher umsetzen zu können.

"Unsere Betriebe wollen Möbel bauen, Fenster montieren oder anspruchsvolle Innenausbauten realisieren und nicht immer neue Bürokratie bewältigen", sagt TSD-Präsident Thomas Radermacher. Die PPWR sei ein gutes Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regulierung in der betrieblichen Wirklichkeit an ihre Grenzen stoße und zur Belastung werde.

"Wenn wesentliche Auslegungsfragen erst kurz vor Inkrafttreten beantwortet werden und gleichzeitig weitere Erläuterungen notwendig bleiben, entsteht keine Klarheit, sondern zusätzlicher Aufwand. Der zwingend erforderliche und auch von der Politik versprochene Bürokratieabbau wird hier mal wieder ad absurdum geführt", sagt Radermacher.

TSD begleitet weitere Entwicklung

TSD hat angekündigt, die weitere Entwicklung der Verordnung und ihrer Auslegungshilfen eng zu begleiten. Der Verband möchte sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regelungen einsetzen – damit Fachbetriebe nicht unter einem wachsenden Berg regulatorischer Pflichten begraben werden, sondern sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.