Die energetische Gebäudesanierung wird seit dem 1. Januar 2020 steuerlich gefördert. Bundestag und Bundesrat hatten vor Weihnachten dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt. Von welchen Regelungen Ihre Kunden profitieren, erfahren Sie hier.

Eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist das Ziel der neuen steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Eigentümer,die ihre Immobilien selbst bewohnen, setzen Kosten für das Dämmen von Dächern und Wänden, den Einbau von neuenFenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlagen seit dem 1. Januar 2020 steuerlich ab. Das gilt für 20 Prozent der Kosten für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten, die für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung anfallen– höchstens 40.000 Euro über drei Jahre verteilt. Geltend machen lassen sich die Ausgaben erstmals mit der Steuererklärung 2021.
"Gerade bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden haben wir noch einiges vor uns. Es ist daher gut, dass alternativ zu einem zinsverbilligten Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder zu einem Investitionszuschuss jetzt ein Abzug der Aufwendungen für Sanierungen von der Steuerschuld möglich ist", sagte Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie kurz vor Weihnachten 2019. Da hatte neben dem Bundestag final auch der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt.
Kompromiss im Vermittlungsausschuss
Ein Selbstläufer war das nicht. Die Länderkammer hatte ihre Zustimmung zunächst verweigert. Streitpunkt war u.a. die Frage, wie die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zwischen Bund und Ländern aufzuteilen wären. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sichauf Änderungen am Gesetzentwurf: Der Bund beteiligt sich von 2021 bis 2024 mit anderthalb Milliarden Euro an den Steuerausfällen der Länder. Übrigens sind nun auch Kosten für Energieberater als Aufwendungen für energetische Maßnahmen anerkannt. "Ich freue mich, dass es uns kurz vor Weihnachten noch gelungen ist, einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern bei wichtigen finanzwirksamen Fragen des Klimaschutzes zu finden", sagte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, zum Kompromiss.
Gute Nachricht für das Handwerk
"Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte. Bund und Länder setzen damit ein längst überfälliges und sinnvolles Zeichen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zur Einigung im Vermittlungsausschuss. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sei ein unverzichtbarer Anreiz, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. "Das Handwerk wird sich mit seiner hohen Kompetenz im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz an der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aktiv beteiligen."