Sicherheitstechnik Spezialisierung auf Brandschutzelemente

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Welche Fachkenntnisse benötigen Betriebe, um Brandschutzelemente zu montieren, zu warten oder umzurüsten? GFF hat bei Institutionen nachgefragt, was Betriebe leisten müssen, um den Anforderungen zu entsprechen, wie sie sich spezialisieren können und welche Normen gelten.

© Bertold Werkmann, Stock.Adobe.com

Brandschutztüren und -fenster sind heutzutage aus Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Neben Stahlelementen kommen auch Entwicklungen aus Aluminium und Holz zum Einsatz. "Gerade für Gebäude und Bauteile in Holz und Holzwerkstoffen werden vermehrt Einsatzmöglichkeiten entwickelt und durch Ergänzungen im Baurecht ermöglicht", erklärt Dr. Dipl.-Phys. Gerhard Wackerbauer, Leiter der notifizierten Produktzertifizierungsstelle Brandschutz beim ift Rosenheim.

Das ift Rosenheim überwacht und zertifiziert entwickelte Systeme – hauptsächlich von Verarbeitern, da Systemgeber meist keine eigenen Brandschutz­elemente fertigen. Daneben gebe es größere Hersteller, deren Anzahl verglichen mit den Systemverarbeitern jedoch klein sei. "Wir überwachen mehr als 1.000 Betriebe in 40 Ländern. Neben den Produktzertifizierungen führen wir auch auf anderen Gebieten wie Management, im Umweltschutz oder freiwillige Zertifizierungen durch", sagt Wackerbauer.

Brandschutzrichtlinien in Gebäuden

Brandschutz sei heute nach der Standsicherheit die wichtigste Eigenschaft. "So ist zum Beispiel 2020 die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise erschienen", betont der Experte weiter. Größere Gebäude würden Brand- und Rauchschutztüren benötigen. Während in Deutschland ein gutes Niveau der Anforderungen vorliege, werde dieses in anderen Ländern zum Teil erst aufgebaut oder verschärft. "Großbritannien passt heute noch Vorschriften an, nachdem vor sechs Jahren ein Hochhaus in London abgebrannt ist."

Normierung der Elemente

Normen, die Experten stetig aktualisieren, regeln die Anforderungen der Elemente. "Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen wurde bei der aktuellen Brandschutznorm nur ein halber Schritt Richtung Europa gemacht. Tore, Fenster und Außentüren unterliegen bereits der europäischen CE-Kennzeichnung", sagt Wackerbauer.

Die CE-Kennzeichnung erfolge nach EN 16034 für Feuerwiderstand und Rauchdichtheit und einer weiteren Produktnorm, EN 13241 bei Toren bzw. EN 14351-1 bei Fenstern und Außentüren. Bei Innentüren gelten noch die nationalen Regeln, in Deutschland also Zulassung (abZ/aBG) nach DIN 4102-5 und DIN 18095 für T- und T-RS-Elemente bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nach DIN 18095-1, wenn nur Rauchschutz gefordert ist.

Neben der Einhaltung der Normen gilt es als Betrieb einigen Anforderungen gerecht zu werden, um Brandschutz­elemente herzustellen. „Neben den Voraussetzungen, als Hersteller zu fungieren, sollte sich der Inhaber den Markt und die Ausschreibungen ansehen, wo man welches Potenzial sieht“, betont Wackerbauer. „Es kann eine Ergänzung des bisherigen Angebots sein, aber der Betrieb kann sich auch auf Brandschutzelemente spezialisieren und beispielsweise Partner in der Region beliefern.“

Spezialisierung im Überblick

Roland Messmer, Leiter der Zertifizierungsstelle Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz- Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse Baden-Württemberg, erklärt, worauf es ankommt:

  • Fachkompetenz erwerben/Grundlagen und zugrunde liegende Normen kennen.
  • Maschinelle Ausrüstung entsprechend der Produktanforderung vorhalten.
  • Personelle Qualifikation in Arbeitsvorbereitung und Fertigung vorhalten.
  • Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einrichten.
  • Anerkannte Stelle für Fremdüberwachung und Zertifizierung beauftragen.

Wackerbauer ergänzt: „Ein Betrieb ohne eigenes Brandschutzsystem benötigt für die Herstellung einen Lizenzvertrag mit einem Lizenzgeber.“ Dieser versorgt ihn dann mit allen benötigten Unterlagen. Hinsichtlich der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), die bei Brandschutzabschlüssen überwacht wird, betont Wackerbauer, dass der Betrieb einen Vertrag mit einer Zertifizierungsstelle benötige. „Sobald bei einer Erstinspektion festgestellt wurde, dass der Betrieb die Elemente bauen kann und eine wirksame WPK hat, wird ein Zertifikat ausgestellt und der Betrieb kann mit der Produktion beginnen.“ Außerdem bestehe die Möglichkeit, sich mit mehreren Systemgebern zu verbinden. Der Aufwand für die WPK und die Überwachung steige dadurch kaum. Keine strengen Vorschriften gebe es für Wartung und Montage. „Der Betrieb sollte aber durch den Systemgeber/Hersteller geschult sein, damit er sowohl die Montage als auch anstehende Wartungsarbeiten gemäß den Vorgaben des Systemgebers vornehmen kann.“

Zertifizierung des Herstellers

Welcher Betrieb zertifiziert wird, regelt das in den jeweiligen Ländern gültige Baurecht. „In Deutschland muss eine Brandschutztür neben dem Feuerwiderstand auch dichtschließend und selbstschließend sein“, erklärt Wackerbauer. Bei Brand- und Rauchschutztüren komme zusätzlich die Rauchdichtheit bei heißem Rauch hinzu. Üblich seien 30 (feuerhemmend) bzw. 90 (feuerbeständig) und zunehmend auch 60 (hochfeuerhemmend) Minuten, in denen der Raumabschluss und die Wärmedämmung gewahrt sein müssen. Konkret bedeutet das: Es dürfen keine Flammen austreten, Löcher entstehen oder heiße Gase austreten, und die Oberfläche darf nicht zu heiß werden. Das gilt laut dem Experten unabhängig davon, ob es ein europäischer oder deutscher Nachweis ist.

Ausstattung von größeren Gebäuden

„In anderen Ländern kann das anders sein – sowohl hinsichtlich der Zeit als auch der Anforderung. In Italien etwa werden 60 und 120 Minuten gefordert, aber keine Dauerhaftigkeit der Selbstschließung oder Rauchdichtheit.“ Bei größeren Gebäuden wird der Brandschutz im Detail geplant, vom Fluchtweg bis zum Rauchabzug. „Die Landesbauordnungen geben im Grunde nur eine mögliche Lösung, die bei üblichen Gebäuden funktioniert“, sagt Wackerbauer weiter. Am Ende zähle, dass die Schutzziele hinsichtlich Rettung und Feuerwehrangriff eingehalten sind. Als Systemnehmer sei man letztendlich an die Vorgaben des Systemgebers gebunden, hier darf kein Teil ausgetauscht werden, da sich die Folgen nicht abschätzen lassen. Eine Brandschutztür muss heute nicht nur vor Feuer und Rauch schützen, sondern auch Schallschutz, Einbruchschutz und Barrierefreiheit bieten, dabei gut aussehen und nachhaltig sein.

Herstellung von Brandschutzelementen

„Generell sind die meisten Systeme auf Basis normaler Fenster und Türen entwickelt worden. Je nach Anforderungen sind sogenannte intumeszierende Baustoffe (im Brandfall aufschäumend), welche Spalten und etwa Glasfälze abdichten, notwendig sowie kühlende Materialien wie mineralische Bauplatten“, sagt Wackerbauer. Das sei gefordert, wenn eine Dämmung aus nicht brennbaren Baustoffen nicht ausreicht. „Das Zusammenspiel ist komplex, und ob eine Ausführung funktioniert, kann nur eine Prüfung zeigen“, betont der Experte.

Weiter seien gegebenenfalls die Arbeitsschritte anzupassen: „So kann etwa das Sägen eines mit mineralischen Platten gefüllten Profils zu Problemen führen, aufgrund von Staubentwicklung, Eignung Sägeblatt usw.“ Erfüllt dem Experten zufolge eine Konstruktion die Vorgaben, kann der Entwickler sie verwenden.

Wichtige Kriterien

Von einem Feuer- und Rauchschutzabschluss soll keine Gefahr ausgehen, im Brandfall soll nur wenig Rauch entstehen, und es sollen keine größeren Teile abfallen oder explosiv abplatzen. „Es hat sich gezeigt, dass sich neben Metallkonstruktionen auch solche aus Holz und Holzwerkstoffen oder aus mineralischen Baustoffen gut eignen, wenn sie richtig ausgeführt wurden“, erklärt Wackerbauer. Kunststoffabschlüsse seien zwar denkbar, gingen aber in der Regel mit einer hohen Rauchentwicklung einher.

Stahl ist aufgrund seines hohen Schmelzpunkts von mehr als 1.500 Grad (Aluminium zirka 660 Grad) ein prädestiniertes Material für Feuerschutzabschlüsse, erklärt der Schweizer Systemgeber Jansen auf Anfrage von GFF. Bedingt durch diese Materialeigenschaft seien bis zu bestimmten Anforderungen keine Verstärkungen im Rahmenmaterial notwendig, um gegen Brand zu schützen. Prinzipiell seien Brandschutzelemente gefordert, wenn dies durch die (nationalen) Bestimmungen vorgegeben sei.

Eignung von Betrieben

Laut Wackerbauer können sich eigene Entwicklungen nur große Betriebe leisten – daneben gibt es Systemgeber für Systeme aus Stahl, Aluminium oder Holz. „Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Hersteller zusammentun und nur einer für die Gruppe den Brandschutz übernimmt, um den Aufwand der Überwachung klein zu halten. Dabei müssen die Regeln des Baurechts beziehungsweise der Bauproduktenverordnung eingehalten werden.“ Brandschutz bleibt laut dem Experten eine der Hauptaufgaben im Sicherheitskonzept von Gebäuden.