Praxis-Tipps für Fensterhersteller So sparen Sie sich teure rechtliche Fehler

Wie schütze ich als Fensterbauer meine Leistung und worauf sollte ich beim Building Information Modeling (BIM) juristisch achten? Antworten auf diese Fragen lieferten Experten auf der Fachtagung VOB und Recht des Verbands Fenster+Fassade (VFF).

Die Sicherung der Produkte für den Transport, hier beim Hersteller German Windows, spielt eine große Rolle beim Schutz der Leistung für Fensterhersteller. - © Heiler

Ein Thema, das in der Praxis immer wieder zu Diskussionen mit Kunden führt, griff Referent Markus Christoffel vom VFF auf der Fachtagung des Verbands in Frankfurt am Main auf: Er sprach über den Schutz der Leistung. Grundsätzlich muss der Fensterbauer seine Produkte und die Montage bis zur Abnahme der Leistung schützen. Dabei steht er vor dem Dilemma, dass sein Gewerk in der Bauphase und Bezugsphase meist nicht am Ende, sondern in der Mitte des Prozesses die Fenster einbaut. Für die mechanischen, klimatischen oder chemischen Belastungen durch laufende Baustellen, andere Gewerke und Nutzer während des Bauablaufs und des Umzugs sind die Produkte der Branche nicht ausgelegt. Den Einsatz einer Montagezarge nannte der Referent als Lösung für den Einbau der Fenster am Ende der Bauphase, um damit Schäden durch nachfolgende Gewerke zu vermeiden.

Bei BIM auf Details achten

Die digitale Planung von Bauprojekten mit dem Tool Building Information Modeling (BIM) gewinnt in der Baubranche an Bedeutung und wirft juristische Fragen für die beteiligten Unternehmer auf, mit denen sich Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller befasste. Er nannte mehrere für die Vertragsgestaltung zentrale Punkte: eine eindeutige Leistungsbeschreibung; eine angemessene Honorarvereinbarung für die hochwertige Durchplanungsleistung seitens des Fensterbauers; die Identifizierung und Vermeidung neuer Haftungsrisiken; Regelungen zum Urheberrecht am Gebäudedatenmodell und Versicherungen zur Abdeckung etwaiger, sich aus den BIM-Leistungen ergebender Risiken. Als Lösungsansatz nannte er einen Mehrparteienvertrag, der die Rechte und Pflichten aller an der BIM-Planung Beteiligten in einem einheitlichen Vertrag regelt.

Weitere Themen und Lösungs-Tipps zu BIM und dem Schutz der Leistung lesen Sie in der GFF-Ausgabe 12/2019.