Recht klar erklärt – Produktpiraterie im Handwerk Plagiate auf der Baustelle: Das müssen Sie wissen

Auch wenn sie aussehen wie das Original: Der Einbau von Plagiaten kann Handwerkern teuer zu stehen kommen. Rechtsanwalt Han Christian Jung von Schiche & Jung erläutert die rechtlichen Hintergründe und gibt ausführenden Unternehmen einen rechtssicheren Leitfaden für ihren Alltag an die Hand.

RA Han Christian Jung von der Kanzlei Schiche & Jung ist Bau- und Wirtschaftsrechtler. - © Marco Koch

Gleiche Optik, halber Preis – und am Ende doppelt teuer: Plagiate sind auf der Baustelle nicht nur ein Qualitäts-, sondern vor allem ein Rechtsrisiko. Wichtig ist der erste Klartext-Satz: Plagiat gibt es als Gesetzesbegriff nicht. Juristisch prüfen wir, ob Marken-, Design- oder Patentrechte (ggf. auch Urheberrecht) verletzt sind – oder ob eine unlautere Nachahmung vorliegt. Kopiert jemand Kennzeichen (Logo/Name), die geschützte Gesamterscheinung eines Produkts oder eine patentierte technische Lösung, ist das rechtswidrig.

Die Folge reicht von Unterlassung und Auskunft über Vernichtung bis hin zu Schadensersatz. Wo kein Sonderrecht greift, kann das Wettbewerbsrecht die Nachahmung trotzdem verbieten, etwa bei vermeidbarer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung (MarkenG §§ 14, 143; DesignG; PatG; UWG § 4 Nr. 3; UrhG § 97).

Werkvertrag: Wann beim Einbau eines Nachbaus ein Mangel vorliegt – und wann nicht

Für Handwerker entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Original und kompatibel. Ein neutraler Ersatz ohne fremde Logos, ohne geschützte Gestaltung und ohne patentierte Technik ist rechtlich meist unkritisch. Kritisch wird es, wenn ein Bauteil wie das Original auftritt, also Kennzeichen trägt oder prägende Design-/Technikmerkmale übernimmt. Der Praxistest lautet deshalb: neutrale Ware – eher grün; Logo drauf oder technische Lehre kopiert – rot.

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