Im Zuge der Bauproduktenverordnung, die ab dem 1. Juli 2013 gilt, regelt die EU auch den Vertrieb und das Inverkehrbringen von Flachglasprodukten neu. Als Hilfe für Hersteller und Fachbetriebe hat die Kooperation "Glass for Europe" einen Praxis-Ratgeber für alle Betroffenen Unternehmen der Produktkette Glas veröffentlicht.

Der erste Teil des Werks gibt einen Überblick zu generellen Informationen der CE-Kennzeichnung auf Glas für den Baueinsatz. Teil zwei erläutert die Regeländerungen der Bauproduktenverordnung für die CE-Kennzeichnung ab dem 1. Juli 2013.
Konformitätserklärung
GFF -Online zeigt einen Auszug des Ratgebers. Zu den wichtigsten Grundlagen zählt der Geltungsbereich der CE-Kennzeichnung. Diese gilt für Unternehmen, die Produkte nach harmonisierten Europäischen Normen (hENs) oder den Europäischen Technischen Richtlinien (ETA) herstellen oder auf den Markt bringen. Durch anbringen des CE-Zeichens auf einem Produkt garantiert das Unternehmen die Leistungseigenschaften des Produkts und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen der EU. Diese Regeln und deren Anwendung gelten ab Juli für alle 27 EU-Länder gleichermaßen. Die meisten Glasprodukte fallen unter ein hEN und die Grenzen für Ausnahmegenehmigungen von der Leistungserklärung sind extrem eng. Zunächst müssen in der Praxis Hersteller darauf achten, dass ihr Produkt den hEN entspricht. Zu diesen Kriterien zählen:- die Produkt-/Systembeschreibung
- Typentests, ggf. Test auf Langzeithaltbarkeit
- Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle
- Leistungserklärung
Wichtigste Änderungen
Mit der Bauproduktenverordnung ersetzt die Leistungserklärung die bisher gültige Konformitätserklärung. Die Leistungserklärung ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Gleichzeitig gibt der Hersteller mit der Leistungserklärung die Informationen an, die er für die CE-Kennzeichnung auf Basis der hEN benötigt. Im Gegensatz zum bisherigen Stand erklärt die Leistungserklärung nicht die Konformität und Dauerhaftigkeit des Produkts, wie dies mit der alten Konformitätserklärung der Fall war. Hersteller sind selbst für die Einhaltung der erklärten Leistungseigenschaften in der Realität verantwortlich. Betriebe, die Glasprodukte vertreiben und einbauen müssen den Endkunden die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung mitliefern. Diese Unternehmen sollten die entsprechenden Dokumente bei den Herstellern anfordern. Weitere wichtige Änderungen der Bauproduktenverordnung finden Unternehmen im zweiten Teil des Ratgebers von Glass for Europe, den Interessierte im Internet unter der Adresse www.glassforeurope.com finden. Glass for Europe ist eine Kooperation aus den führenden Glas-Herstellern AGC Glass Europe, NSG Group, Saint-Gobain Glass und Sisecam Trakya Cam. Die Gruppe arbeitet mit Guardian zusammen.