Jurist und Sachverständiger im Gespräch Muss der Auftraggeber einen optischen Mangel hinnehmen?

In einem neuen Online-Format des ift Rosenheim beleuchteten Felix Fischbacher und Jörg Teller vier Schadensfälle aus technischer bzw. juristischer Sicht. GFF fasst in dieser Serie die wichtigsten Erkenntnisse zu den einzelnen Fällen zusammen. In Teil 1 geht es um Butylaustritt bei Isolierglas und die Frage, ob und wann eine optische Beeinträchtigung ein Baumangel ist.

Sachverständiger Felix Fischbacher (ift) erläuterte die Schadensfälle aus technischer Sicht. - © Screenshot: HMM

Bauen mit Sachverstand – Jurist und Sachverständiger im Gespräch: So hieß ein neues Online-Format des ift Rosenheim, dem Ende März zirka 30 Teilnehmer beiwohnten. In dem Webinar beleuchteten Felix Fischbacher, seit dem Jahr 2018 Sachverständiger am ift-Sachverständigenzentrum, und Jörg Teller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft SMNG, vier Gutachterfälle aus der Praxis des Fenster- und Fassadenbauers sowohl aus technischer als auch aus juristischer Sicht.

"Das Ziel des Seminars ist es, Ihnen Handlungsempfehlungen zu geben, wie sich die gezeigten Schäden vermeiden und rechtliche Konsequenzen minimieren lassen", sagte Michael Rossa vom ift Rosenheim, der das Webinar moderierte, zu Beginn. Das gelang – nicht zuletzt auch dadurch, dass sich die Experten ausführlich Zeit nahmen, die Fragen der Zuhörer zu beantworten. Um die folgenden Fälle ging es:

  • Visuelle Mängel an Mehrscheiben-Isolierglas: Butylaustritt sowie Kratzer,
  • Schimmelpilzbildung im Fensterfalz,
  • Rahmeneckbruch an einem zweifarbigen Kunststofffenster.

GFF fasst in dieser Artikelserie die wichtigsten Erkenntnisse zu den einzelnen Schadensfällen zusammen.

Butyleintritt in den Scheibenzwischenraum

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