Außentüren und Markisen Marktaufsicht reklamiert CE-Kennzeichnung

Prüfzeugnisse auf Basis veralteter Prüf- und Klassifizierungsnormen werden von der Marktaufsicht nicht akzeptiert, darauf weist das ift Rosenheim hin.

Hersteller sollten prüfen, ob die Prüfungen der Leistungseigenschaften auf Basis aktueller Prüf- und Klassifizierungsnormen erfolgt sind oder die Verwendbarkeit historischer Daten durch die notifizierte Stelle bescheinigen lassen, bspw. EN 1026 Prüfung der Luftdurchlässigkeit oder EN 10077-2 Berechnung U-Wert. Darauf weist das ift Rosenheim hin. - © ift Rosenheim

Die Kontrolle von Außentüren und Markisen steht im Fokus der Kontrolle der Marktaufsicht für 2022. Die CE-Kennzeichnung inklusive Dokumentenmanagement läuft in den meisten Unternehmen unkompliziert ab. Die notwendigen Nachweise werden in vielen Fällen vom Systemgeber zur Verfügung gestellt.

Hierfür werden laut ift teils auch Prüfnachweise auf Basis von Prüf- und Klassifizierungsnormen verwendet, die nicht den aktuellsten Ausgabestand haben, wenn die veralteten Normen technisch noch dem Ausgabestand der aktuellen Normfassung entsprechen.

"Diese Praxis hat die Marktaufsicht nun gerügt und klargestellt, dass der Hersteller eine Leistungsbewertung der jeweiligen notifizierten Stelle auf Basis des harmonisierten Normenstandes haben muss", teilt das ift mit.

Das Institut hat einen Service entwickelt, um für diesen Fall die geforderte Leistungsbewertung zu erstellen, die auf Basis einer Verifizierung der Normänderungen und historischer Daten von ift-Prüfungen erfolgen kann.