Pro & Contra Machen die gesetzlichen Bestimmungen Sinn?

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    © Kober, BIV Glaserhandwerk
    Hans-Peter Löhner, Geschäftsführer Hegla Fahrzeugbau
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    Martin Gutmann, Bundesinnungsmeister des Glaserhandwerks

Eine Ladungssicherung, wie sie in den DIN-Normen 12640 und 12642 sowie der VDI 2700 geregelt ist, dient der Sicherheit von Mitarbeitern und Ladung. Sie liegt also im ureigenen Interesse einer jeden Glaserei und eines jeden Fensterbaubetriebs. Hier darf nichts verrutschen, auch nicht um wenige Millimeter. Die berühmte Luft nach oben kann fatale Folgen haben! Sollte es zu einer Vollbremsung kommen, darf keine Ladung, kein Akkuschrauber und keine Kartusche durch den Laderaum fliegen und Mitarbeiter oder Ware gefährden. Wir empfehlen unseren Kunden neben den Außen- und Innenreffs den Einbau von Schranksystemen für Werkzeug und Material – außerdem erspart ihnen das bei wechselnder Besatzung jede Menge Zeit. Ein aufgeräumtes Fahrzeug hinterlässt beim Kunden nicht nur einen professionellen Eindruck, sondern ist zudem ein Zeichen für gute und saubere Arbeit. Eine mit Spannlatten und Zurrgurten gesicherte Ladung bietet Betrieben letztendlich ein Rundum-Sorglos-Paket: Die Ware kommt unbeschädigt ans Ziel und muss nicht ersetzt werden, wofür ja der Betrieb aufkommen müsste. Die Kunden sind zufrieden und haben keinen Anlass zur Reklamation, das erspart Betrieben viel Aufwand und Ärger. Auch der Straßenverkehr wird nicht beeinträchtigt, weil Glas herunterfällt und auf der Straße landet – unterm Strich also eine Win-win-Situation für alle Seiten. Ganz zu schweigen vom Bußgeld, das man bei einer Polizeikontrolle für nicht gesicherte Ladung zu zahlen hätte. Wer nicht sichert, ist also selbst schuld.

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Im Bereich der Ladungssicherung sieht das Gesetz Regelungen wie die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), das Handelsgesetzbuch (HGB), verschiedene DIN-Normen sowie VDI-Richtlinien vor. Bei der Vielzahl an Vorschriften ist es für Fachbetriebe schwierig, den Überblick zu bewahren und das Wissen up to date zu halten. Immer größer werdende Glasaufbauten veranlassen Handwerk und Handel vermehrt dazu, den Fuhrpark um Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen zu ergänzen. Fahrer, die ein solches Fahrzeug lenken, müssen den Lkw-Führerschein der Klasse C1 besitzen, das schreibt seit dem Jahr 2013 die Neuregelung der Führerscheinklassen vor. Demnach hat der Betrieb sicherzustellen, dass der Fahrer über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt – falls erforderlich, muss er ihm diese sogar finanzieren. Das ist mit hohen Kosten verbunden! Bei allen Fahrten muss der Mitarbeiter eine digitale Fahrerkarte mitführen. Ähnlich wie ein Berufskraftfahrer ist er verpflichtet, sich an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten zu halten. Sobald eine Fahrdauer von viereinhalb Stunden erreicht ist, muss er eine 45-minütige Pause einlegen – auch wenn ihn nur noch wenige Kilometer vom Zielort trennen. Hält er sich nicht an die Vorschriften, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Unterm Strich machen Überregulierungen und bürokratische Hürden den Betrieben das Leben unnötig schwer. Die Folgen bekommen auch Kunden, z.B. durch Terminverzug, zu spüren.

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