Legt die Normung an die Kette

Reinhold Kober, Chefredakteur GFF - © Foto:privat

Endlich mal wieder Normung: Wenn Sie gerade die Augen rollen, kann ich es Ihnen nicht verdenken. Ein (mittlerweile verstorbener) Sachverständiger hat einmal gesagt, er als Ingenieur investiere zwei Stunden (die Woche!), um in Sachen neuester Bauvorschriften, Novellierungen und Kommentierungen up to date zu bleiben. Und in GFF haben Sie an der Stelle schon einmal lesen können: „Wenn wir nicht aufpassen, kommen bald nur noch die Normen aus Deutschland.“ Allein, das Problem ist noch größer, sagt der baden-württembergische Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold – und verweist auf den nationalen Normenkontrollrat, der von 2006 bis 2012 hierzulande für eine Absenkung der nur durch Bürokratie entstandenen Kosten um 25 Prozent, das entsprach zwölf Milliarden Euro (!), gesorgt habe. Nur sei bei den Betrieben davon nichts angekommen, beklagt der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT), einfach weil auf europäischer Ebene ein solches Kontrollorgan fehle und über die EU noch wesentlich mehr Ausführungsempfehlungen und -bestimmungen dazugekommen sind. Cui bono, wem nützt es, kann man sich fragen. Und böte nicht das Dauerthema DIN 18008, bei dem uns nun die Protagonisten allen Ernstes sagen, der Prozess sei durch ein so hohes Maß an Spezialistentum geprägt gewesen, dass man nicht gemerkt habe, dass seit drei Jahren über etwas gestritten wird, das ja die Bauordnung längst geregelt habe, ein abschreckendes Beispiel dafür, was passiert, wenn Vorgaben so kompliziert sind, dass selbst die Experten den Überblick verlieren. Trocken wies der bayerische Sachverständige Gerhard Riegler auf die Einladung des Normeninstituts hin, Unternehmen könnten durch einen Sitz in den DIN-Gremien ihre „technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mitgestalten“. Fest steht, daran ändern auch Einspruchsfristen wenig, dass hier wenige darüber bestimmen, was danach für die vielen Branchenbetriebe gravierende Folgen haben kann; und zwar ohne dass man über die Beweggründe viel erführe. Ebenso wenig lassen sich teils mannigfaltige Verflechtungen zwischen den Prozessbeteiligten wegdiskutieren. Aber es mag auch objektive Gründe für einen Normungsbedarf geben. Diese zu prüfen, müsste Aufgabe einer Institution sein, wie sie der baden-württembergische Handwerkspräsident für die europäische Ebene einfordert. Laut BWHT sollten nach dem Postulat „Think small first“ für jede Neuregelung ein KMU-Test Pflicht sein und bürokratische Vorgaben wie der moderne Klassiker DSGVO „abgestuft nach Unternehmensgrößen erfolgen“. Passt das zum Gleichheitsgrundsatz? Ich weiß es nicht. Vermutete (der größte Unterschied zum beliebten Vergleich Sicherheitsgurt) Gefahrenmomente und deren präventive Abwehr reichen zur Begründung einer Notwendigkeit aber jedenfalls nicht aus.

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Ihr

Reinhold Kober