GFF gibt Tipps für den Jahresabschluss Kreditzinsen knallhart verhandeln

Wer sich nicht intensiv mit seinem Jahresabschluss beschäftigt, vergibt wichtige Chancen, eigene Schwächen zu beseitigen. GFF unterstützt Sie mit Tipps zur Position „Zinsaufwendungen“.

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Mit Ärger stellt ein Kreditnehmer heute meistens fest: Zwar fielen die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank schon vor einiger Zeit auf einen historisch niedrigen Tiefpunkt, doch die Kreditzinsen für die Bankkunden verharren im Wesentlichen auf dem alten Stand. Die Begründung wachsender Ausfälle bei Bankkrediten ist nachvollziehbar, doch es drängt sich die Vermutung auf, der Bankkunde soll die vom Kreditgewerbe selbst verursachte Krise heilen. So erklärte Jürgen Fitschen, Deutschland-Chef der Deutschen Bank, beispielsweise in einem Interview vor gut zwei Jahren unter anderem: „Die Beschaffung von Liquidität wird teurer, auch wenn sich die Situation am Interbankenmarkt leicht entspannt hat. Banken müssen diese gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben, sonst wird ihre Marge noch geringer.“ Das Ackermann-Ziel von 25 Prozent Rendite lässt grüßen. Da Bankkunden wohl kaum die Aufgabe haben, für Fehlinvestitionen ihres Geldhauses geradezustehen, bietet sich – abgesehen von den massiv gesunkenen Leitzinsen – durchaus ein Aufhänger für ein ernstes Zinsgespräch mit der eigenen Bank. Doch das Kreditgewerbe beschreitet auch noch andere Wege, um an den eigenen Kunden zu verdienen. Dazu zählt die Konditionsgestaltung für den kurzfristigen Betriebsmittelkredit. Um die Variationsmöglichkeiten zu erläutern, gehen wir hier von der „klassischen“ („gespaltenen“) Kreditkondition aus, die aus drei Komponenten besteht: der Umsatzprovision, der Kreditprovision und dem eigentlichen Kreditzins.

Die Umsatzprovision orientiert sich primär an der Höhe der kontoumsatzstärkeren Seite einer Kontoabrechnungsperiode mit einer Berechnungsuntergrenze von meist einem Prozent pro Jahr aus den tatsächlich beanspruchten Krediten.

Dadurch setzt sich die Bank in die Lage, den reinen Kreditzins im Kreditbestätigungsschreiben um einen Prozentpunkt niedriger auszuweisen als etwa die Konkurrenz, neigt doch der Kunde erfahrungsgemäß obendrein häufig dazu, auf das Viertelprozent zu schielen. Da eine gesonderte Umsatzprovisionsberechnung heute unüblich ist, sollten Sie Ihre Bank dazu drängen, Umsatzprovision und Kreditzins zusammenzufassen.

Häufiger berechnen die Banken jedoch separat eine Kreditprovision: meist ein Viertelprozent pro Monat, das sind drei Prozent jährlich. Banker begründen die Provision mit der teuren Bereitstellung von Liquidität, solange der Kredit nicht beansprucht wird. Dabei bedienen sich die Bankhäuser vier verschiedener Varianten:

a) aus dem zugesagten Kredit ungeachtet der tatsächlich beanspruchten Kredithöhe – daher auch als Bereitstellungsprovision bezeichnet
b) Kreditprovisionsberechnung aus dem höchsten Schuldsaldo der Abrechnungsperiode. Das stellt bereits ein Zugeständnis der Bank oder Sparkasse an ihren Kunden dar, fällt sie doch niedriger als in vorgenanntem Fall aus, wenn der Bankkunde seine Kreditlinie nicht voll ausschöpft
c) Kreditprovisionsberechnung aus dem monatlichen Höchstschuldsaldo – bedeutet ein weiteres Entgegenkommen an den Kunden mit stark schwankenden Schuldsalden
d) Kreditprovisionsberechnung aus der jeweils tatsächlichen Kreditinanspruchnahme (aus Sollzinszahlen) – verbilligt die Kreditkosten optimal

Berechnet die Bank Kreditprovision aus den jeweiligen Inanspruchnahmen, spricht nichts gegen eine Verschmelzung von Kreditprovision und Kreditzins. Drängen Sie Ihre Bank auf jeden Fall zu einer Zusammenführung von Kreditprovision und Kreditzins, wenn sie die Kreditprovision nach den Varianten a), b) oder c) berechnet. Ein weiterer wichtiger Schritt: Sichten Sie das letzte Kreditzusageschreiben und prüfen Sie, ob der letzte Kontoabschluss auch der Kreditkonditionszusage entspricht. Unabhängig davon sollten Sie in einem Bankgespräch klären, ob beziehungsweise inwieweit Sie Kredite auf Euribor-Basis in Anspruch nehmen können. Diese Frage löst bei der Bank keine Begeisterungsstürme aus, da sie sich mit einer niedrigeren Spanne zufriedengeben muss.

Das Disagio, bei Ratenkrediten gängig, stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung auf eine bestimmte Zinsfestschreibungszeit dar und führt zu einer Absenkung des Nominalzinses. Es bewirkt entgegen der weit verbreiteten Meinung keinerlei steuerliche Vorteile, da es in der Steuerbilanz zu aktivieren und konditionslaufzeitgerecht aufzulösen ist. Nicht vergessen: Verein baren Sie bei Disagio-Absprachen eine anteilige Disagio-Rückvergütung im Falle vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Überzieht der Kunde ein Konto ohne vorherige Krediteinräumung oder einen bereits zugesagten Kredit über die vereinbarte Linie hinaus, berechnen Banken und Sparkassen auf den überzogenen Betrag über die regulären Zinsen hinaus eine Überziehungsprovision von bis zu 4,5 Prozent pro Jahr – bei Privatkunden meist etwas weniger. Besprechen Sie daher mit Ihrer Bank rechtzeitig Konto- beziehungsweise Kreditüberziehungswünsche und verlangen Sie gleichzeitig den Verzicht auf die Berechnung von Überziehungsprovision. Überziehungen fallen auch an, wenn über zur Gutschrift auf das Konto eingereichte Schecks bereits zu einem Zeitpunkt disponiert wird, ehe die Gutschriftsvaluta abgereift ist. Bau- und Baunebenbetriebe schlagen sich regelmäßig mit Gewährleistungseinbehalten herum. Nach vorheriger Abstimmung mit der Bank vereinbaren Sie daher mit Ihren Auftraggebern anstelle eines Einbehalts eine Bankbürgschaft (Aval). Dafür berechnet die Bank vom Tag der Verpflichtungsübernahme bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde – je nach Höhe – zwischen ein und zwei Prozent, bei Kleinbeträgen maximal drei Prozent jährlich.