Auf EU-Ebene wird derzeit über ein mögliches Verbot von Blei diskutiert. Zudem sind strengere Arbeitsschutzrichtlinien im Umgang mit dem Material im Gespräch. Das hätte erhebliche Auswirkungen für Fensterbaubetriebe und Glaskünstler, die Blei u.a. in der Denkmalpflege und der Restaurierung von Kirchenfenstern einsetzen. Mehr über den aktuellen Stand der Verhandlungen.

Derzeit verfolgt der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) eigenen Angaben zufolge zwei europapolitische Verfahren, die die Einschränkung der Verwendung von Blei betreffen.
Im April 2023 empfahl die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der EU-Kommission, Blei in den Anhang XIV der Chemikalienverordnung REACH aufzunehmen. Dies hätte laut dem Verband zur Folge, dass das Inverkehrbringen und die Verwendung von Blei nur noch mit Zulassung der EU-Kommission erlaubt wären. Viele Gewerke wären durch ein Bleiverbot in ihrer Berufsausübung betroffen. Deshalb hatte der ZDH die EU-Kommission bereits frühzeitig für die Bedeutung des Materials im Handwerk sensibilisiert.
"Aus der EU-Kommission hören wir, dass derzeit kein generelles Bleiverbot unter der REACH-Verordnung geplant ist", heißt es in einem Rundschreiben des ZDH an Handwerkskammern und Fachverbände. "Es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission der Empfehlung der ECHA nicht Folge leistet." Die vielfältige Verwendung von Blei könne zahlreiche an die Kommission gerichtete Zulassungsanträge hervorrufen.
"Kurz- bis mittelfristig ist daher nicht von einem Verwendungsverbot von Blei für handwerkliche Tätigkeiten auszugehen", heißt es weiter. "Der Druck könnte sich allerdings seitens einzelner Mitgliedstaaten verstärken." Der ZDH halte den Austausch zu dem Thema mit der Kommission daher aufrecht.
Blei muss bei strengem Arbeitsschutz weiter nutzbar bleiben
Parallel dazu hat die EU-Kommission im Februar 2023 vorgeschlagen, die Expositionsgrenzwerte für Blei in den einschlägigen EU-Arbeitsschutzrichtlinien abzusenken. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit im EU-Parlament und im Rat beraten.
Derzeit gelten in Deutschland folgende Grenzwerte:
- maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) in der Luft: 150 μg/m³ (0,15 mg/m³)
- biologische Arbeitsstofftoleranzwert in Blut und Urin (BAT-Wert): 700 μg Pb/l (70 μg/100 ml Blut)
Die EU-Kommission hat den Angaben zufolge vorgeschlagen, die Expositionswerte auf einen MAK-Wert von 0,03 mg/m³ und einen BAT-Wert von 15 μg Pb/100 ml Blut herabzusetzen.
Rat und EU-Parlament unterstützen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzwertänderungen. "Uneinigkeit besteht bei den folgenden Punkten: Das EU-Parlament fordert, dass Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter und Schwangere bereits bei einer niedrigeren Bleikonzentration im Blut regelmäßig kontrolliert werden", so der Generalsekretär weiter. "Der Rat fordert eine Umsetzungsfrist bis Ende 2028. Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen in Kürze abgeschlossen sind."
Zwar habe der ZDH erreicht, dass das EU-Parlament keine weiteren Verschärfungen über den Kommissionsvorschlag hinaus verlangt, jedoch sei auch bei aktueller Sachlage mit Auswirkungen für das Handwerk zu rechnen. Der ZDH setzt sich laut Schwannecke nun für eine möglichst lange Anpassungsfrist ein, um die ggf. notwendigen Prüfungen und Umstellungen zu ermöglichen.