DIN 18008 Teile 1 und 2 beschlossen Keine veränderten Anforderungen für Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe

Nach der Einspruchsberatung hat der zuständige Normenausschuss Ende Juli 2019 die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben. Mit Blick auf den Abschnitt zu Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe bleibt die Anforderung unverändert. Es gelten die bisherigen Regeln.

Es gibt keine Verschärfungen durch die DIN 18008 bei Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe. - © BF

"Man muss kein Sicherheitsglas einsetzen, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert", sagt Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des Verbandes Fenster + Fassade (VFF). "Bauherren können sich aber auch aus anderen Gründen für Sicherheitsglas entscheiden, zum Beispiel in Verbindung mit einbruchhemmenden Bauteilen."

Die neue Regelung

Die jetzt verabschiedete Regelung zum Abschnitt 5.1.4. der DIN 18008-1 (Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe) lautet: "Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen."

Der genannte Absatz im § 37 Musterbauordnung lautet: "Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert."

Änderung und Erleichterung durch Norm

"Mit dieser Meldung wollen wir vom Verband Fenster + Fassade zunächst einmal über das Ergebnis des Normenausschusses informieren", sagt Koos. "Da noch kein Veröffentlichungstermin genannt wurde, ist erfahrungsgemäß bis zur Veröffentlichung der Norm mit einem Zeitraum von mindestens drei Monaten zu rechnen. Eine bauaufsichtliche Einführung erfolgt dann noch später." Aufgrund der Diskussion um die Neufassung der DIN 18008 hat sich jetzt laut Kroos jedoch scheinbar ein Interpretationsbedarf zum genannten Abschnitt der § 37 der MBO ergeben. Deshalb erarbeitet der VFF kurzfristig gemeinsam mit anderen Verbänden ein Papier, das die Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen erläutern soll. "Damit kann dann die erforderliche Bewertung in der Planung objektiv erfolgen, und die notwendigen Schutzmaßnahmen können dann festgelegt werden", sagt Kroos.

Die geänderte Norm bringt auch Änderungen bei der Glasdimensionierung und eine Erleichterung bei der Bemessung kleinformatiger Scheiben. Daher hat der VFF bereits ein Projekt des Instituts für Fenstertechnik (ift) zur Erstellung von Typenstatiken für die Glasbemessung vorbereitet, um der Branche künftig eine einfache Nachweisführung zu ermöglichen.