Bundesarbeitsgericht kippt Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge 2014 Zahlungspflicht an Soka-Bau war rechtswidrig
Der Verband HessenTischler verbreitet eine gute Nachricht für Tischler und Montagebetriebe: In einem Urteil vom 21.09.2016 (Az: 10 ABR 48/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes vom 17.03.2014 unwirksam ist.
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