Erstens kommt es anders...
„Mit Unterstützung der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz konnten wir erreichen, dass der neue Abschnitt 5. 1.4 so geändert wird, dass in der neuen DIN 18008-1 keine über die seit langer Zeit bestehenden gesetzlichen Anforderungen (siehe z.B. § 37 Abs. 2 MBO bzw. § 13 Abs. 2 LBOAVO) hinausgehenden Anforderungen an die Verwendung von Sicherheitsglas gestellt [...]
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