Kurz erklärt Immaterielles Kulturerbe in Deutschland

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Definition: Durch das immaterielle Kulturerbe soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar gemacht werden. Zu diesen Ausdrucksformen zählen neben Tanz, Theater, Musik, mündlich überlieferten Bräuchen verschiedene Handwerkskünste.

Voraussetzungen: Das Kulturgut muss eine besondere Technik oder auch Handwerkstechnik sein, die seit vielen Jahren generationsübergreifend betrieben wird und identitätsstiftend für eine spezielle Region ist.

Start: Der deutsche Beitritt erfolgte am 10. Juli 2013.

Verzeichnisse: Diese existieren auf Bundes- und Landesebene. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt unterhalten z.B. eigene landesweite Verzeichnisse. Aktuell sind 72 Kulturformen in der Liste aufgeführt.