Neue Bauproduktenverordnung und CE-Zeichen ift-Fachtagung erläutert die neuen Spielregeln

Im Januar trafen sich mehr al 200 Branchenvertreter zur Fachtagung „Die neue Bauproduktenverordnung und CE-Zeichen in der Praxis“ in Rosenheim. Die Veranstaltung brachte laut ift Klarheit in die Paragraphenwelt der neuen Bauproduktenverordnung (BauPV). Die EU-Kommission hat die Rechtsform der Verordnung gewählt, um eine schnelle und einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Damit erfolgt die CE-Kennzeichnung künftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben.

Ulrich Sieberath (Institutsleiter des ift Rosenheim), Jörn P. Lass (ift Rosenheim) und Prof. Christian Niemöller (Rechtsanwaltskanzlei SMNG, Frankfurt/Main) diskutierten die Auswirkungen der neuen Bauproduktenverordnung (v.li.n.re.). - © ift Rosenheim

Hersteller verantwortlich
Ulrich Sieberath, Institutsleiter des ift Rosenheim, sprach über die Veränderungen durch die BauPV aus Sicht der Branche. „Nicht mehr die Vermutung der Brauchbarkeit, sondern die erklärte Leistung steht im Mittelpunkt“, sagte Sieberath bei seinem Vortrag. Deshalb ist die Leistungserklärung ein Kernelement der Verordnung. Der Hersteller übernimmt mit deren Erstellung die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit den Angaben aus der Leistungserklärung und nicht mehr nur für die Konformität mit einer Produktnorm. Unter anderem wird dadurch der Verbraucherschutz wesentlich gestärkt.

Rechtliche Konsequenzen
Auf die rechtliche Seite ging Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Kanzlei SMNG in Frankfurt am Main ein. Er verglich die bisherige Rechtslage mit der nach Inkrafttreten der BauPV gültigen. Dabei ging er auf die Verpflichtung zur Erstellung einer Leistungserklärung und auf neue Haftungsrisiken für die Hersteller ein. Er vermittelte das für manchen Techniker trockene Thema: „Die bisherige Konformitätserklärung ist im Grunde der Verwandte der Leistungserklärung, blieb aber beim Hersteller. Die Leistungserklärung hat sozusagen den Rucksack auf dem Rücken und wandert mit dem Produkt.“

Einhaltung wird überwacht
Das öffentlich-rechtliche Instrument der Marktüberwachung stellte Kerstin Abend vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt) vor. Es handelt sich dabei um die aktive Überwachung von Bauprodukten im Hinblick auf deren bauwerksrelevante Eigenschaften auf dem Markt. Vereinfacht gesagt, darf die Marktüberwachung in Zukunft eigenständig und aktiv Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht verfolgen. Neu ist auch die gestiegene Verantwortung des Handels, der selber hohe Anforderungen bezüglich der Kontrolle der Kennzeichnung und der technischen Unterlagen erfüllen muss. „Der Handel wurde sehr stark in die Pflicht genommen.“ betonte Abend.

Hintergründe erläutert
Am ersten Tag der ift-/VFF-/BF-Fachtagung wurden alle wichtigen Konsequenzen der neuen Bauproduktenverordnung detailliert und umfassend vorgestellt. Über die Gründe, die zur Reform des Bauproduktenrechts und somit zur neuen Bauproduktenverordnung (BauPV) geführt hatten, berichtete Dr. Bernhard Schneider (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) aus erster Quelle. Er erläuterte die Strukturen der EU-Verordnung und nannte die Grundanforderungen inklusive der aktuellen Ergänzungen. Als Punkt sieben wurde die „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ als neue wichtige (mandatierte) Eigenschaft aufgenommen. Besonders ausführlich wurden der Inhalt der Leistungserklärung sowie die notwendigen Voraussetzungen zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten sowie Ausnahmen und mögliche Vereinfachungen für die Betroffenen erläutert. Nicht zuletzt wurden die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden sowie die beabsichtigten bundesrechtlichen Durchführungsmaßnahmen angesprochen.